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Völklingen

Völklingen im Wandel • Die Völklinger Geschichte • 822 - 1600

Völklingen liegt in einem alten Siedlungsstreifen, der schon in römischer Zeit (etwa 50v.Chr. bis 5.Jh.n.Chr.) an den Hängen beiderseits der Saar eine relativ hohe Bevölkerungsdichte aufwies. Das ausgedehnte Waldgebiet, das sich noch heute vom Warndt bis zum Saarkohlenwald erstreckt, war siedlungsfeindlich; erst zu Beginn der Neuzeit entstanden hier Siedlungen in größerer Zahl. Nach der fränkischen Landnahme wurden die ausgedehnten Wälder und das von den galloromanischen Besitzern verlassene Land Eigentum der fränkischen Könige. Ein solches Königsgut lag zu beiden Seiten der mittleren Saar mit dem Warndt, Wadgassen und dem Gebiet des Saarkohlenwaldes. Das Verwaltungszentrum, also der eigentliche Königshof, war Völklingen. Die "Gründung" Völklingens dürfte in die frühfränkische Zeit fallen, da Dörfer mit Endungen auf -ingen, -dorf, oder -heim in die erste Epoche der fränkischen Landnahme verweisen. Namensgeber für Völklingen wurde wohl ein fränkischer Sippenführer Fulko oder Fulkilo.


vor 200.000 bis 300.000 Jahren:
In Ludweiler wurde 1940 von Wehrmachtsangehörigen ein Steinwerkzeug gefunden, das etwa 200.000 bis 300.000 Jahre alt ist.

ab 50 vor Christus:
Vorgeschichte Völklingens bis zur ersten urkundlichen Erwähnung.

822:
Eine Urkunde vom 27. Oktober 822, in der der Name Völklingens zum ersten Mal erwähnt wurde, bezeugt einen mehrtägigen Aufenthalt Kaisers Ludwigs des Frommen dort. Daraus lässt sich folgern, dass der Ort zu dieser Zeit eine Infrastruktur besaß, die eine Unterbringung und Verpflegung des Kaisers und seines Gefolges ermöglichte.
Hier eine (leider sehr schlechte) Kopie der Original-Urkunde:

Urkunde aus 822


999:
In einer kaiserlichen Urkunde wurde Völklingen zum zweiten mal erwähnt.
Erst in diesem Jahr wurde Saarbrücken erstmals erwähnt. 1123 nannten sich die Grafen vom unteren Saargau zum ersten mal nach ihrer neuen Burg "Grafen von Saarbrücken". Völklingen war eine Zeit lang das Kerngebiet der entstehenden Grafschaft Saarbrücken, musste jedoch seine Vorrangstellung an Saarbrücken, dem Sitz der Grafen abtreten. Immerhin blieb es als Dorf, Hof und Pfarrei einer der bedeutendsten Orte der Grafschaft.
Aus dem ursprünglichen Königshof entwickelte sich der sog. "Völklinger Hof", der historische Vorläufer der späteren Amtsbürgermeisterei Völklingen. Das Zentrum des Hofes, die "freie Hofstatt", befand sich zwischen der heutigen Moltkestraße und der Hofstattstraße, während sich das Dorf unterhalb der Karl-Janssen-Straße zur Saar hin entwickelte. In dieser Hofstatt hatte der Meier seinen Sitz.
Der Völklinger Hof verfügte bis zum Jahr 1518 über eine eigene Hochgerichtsbarkeit mit weitgehenden Machtbefugnissen. Zum Bezirk zählten außer den Dörfern des Hofes der Warndtwald mit den Ortschaften St. Nikolaus, Gensbach, Emmersweiler, Diesen, Überherrn, Linsler- und Überherrner-Hof, Spittel, Diefenthal und Differten sowie bis 1466 die Abtei Wadgassen mit den Dörfern Werbeln, Schaffhausen, Hostenbach und Spurk. Der Galgen für die Todeskandidaten des Völklinger Hofes stand in Völklingen, während die zum Tode verurteilten Bewohner der übrigen Dörfer auf dem Wehrdener Galgenberg hingerichtet wurden.
Die Geschichte der Pfarrei Völklingen dürfte ebenfalls ins frühe Mittelalter zurückreichen. Der Schutzpatron der ersten Pfarrkirche "St.Martin" war der fränkische Nationalheilige, und Kirchen, die seinen Namen trugen, sind in der Regel im 6. oder 7. Jahrh. entstanden. Der erste erwähnte Pfarrer von Völklingen war sein gewisser Godelmann im Jahre 1290. Die Martinskirche stand - in verschiedenen Bauformen - im Kern des alten Dorfes an der Saar.

1080:
Der Bischof von Metz belehnt den Grafen von Saarbrücken mit Völklingen (LI.S.19)

1140:
Erste Erwähnung Völklinger Namen in einer Urkunde:
Es sind dies die Bauern Hermann, Hertwich und Folmar, die neben den freien Ritter Guntram, Gottfried der Rote (rufus) und Wilhelm von Ihn (de Inna), den Ministerialen Bertold der Weiße (albus), Bertolf der Schwarze (niger) und Hermann sowie einigen Bauern aus Bous als Zeugen auftreten. In der Urkunde wird ein Streit zwischen dem Kloster Wadgassen und Walter von Siersberg um die Wassernutzungsrechte bei Bous zugunsten des Klosters beigelegt.
(Beyer: Urkundenbuch zur Geschichte der jetzt die preußischen Regierungsbezirke Coblenz und Trier bildenden mittelrheinischen Territorien, 1. Band, Coblenz 1860, Nr. 521)

1141:
Ezzelo de Folkelingen wird auf einer Urkunde als Zeuge genannt (LII. S.13)

1150:
Der erste namentlich erwähnte Bewohner Völklingens ist ein gewisser Erlo, der um 1150 als Zeuge genannt wird.
Nach und nach tauchen die Dörfer des Hofgebietes aus dem Dunkel der Geschichte auf:
1234 Wehrden ::: 1280 Geislautern ::: 1333 Fürstenhausen.

um 1200:
Bernhard, genannt "Glace" belehnt mit 7 Pfund Geld auf den Zoll zu Folklingen (Einnahmen der Fähre nach Fürstenhausen).

um 1212:
Gervalcus de Volkelinga bei den Unterzeichnern einer Schenkungsurkunde, in der Graf Heinrich von Zweibrücken dem Kloster Fraulautern seinen Besitz in Reisweiler (Reisbach) schenkt. (L. Nr.204)

1266:
Graf Simon von Saarbrücken bewilligt Herrn Friedrich, genannt "Coffle" und dessen Leuten zu Gennewilre und Cinkwilre Holzrechte in seinen dortigen Wäldern, die zur curia de Folchelinges gehören. - Gennweiler* und Zinkweiler sind untergegangene Orte. Zinkweiler lag bei Illingen. Die Lage von Sinnweiler ist ungeklärt. (LIV. 2180)
*Gennweiler ist nicht untergegangen, Gennweiler liegt heute praktisch in Illingen.

1270:
Ritter Cofle von Saarbrücken, Vasall des Grafen Simon von Saarbrücken, erhält jährlich u.a. ein Försterschwein aus Folkelinges. Diese Urkunde wird 1275 erneuert. Dort heißt der Hof Folklinga. (LIV. 2504)

1282:
Graf Simon von Saarbrücken hat den Treffueguerni belehnt mit 25 Pfund "uff der Steuer zu Folklingen". (L. Nr. 606)

1289:
Erwähnung: Hertwig, weiland Schultheiß in Wolkelinga. (LV. 1660)

um 1290:
Erw. Pfarrer Godelmann in Wolkelinge, wahrscheinlich ein Wadgasser Mönch. (LV.1785)

1293:
Herr Bernhard Glace besitzt ein Lehen von 2 Pfund aus dem Zoll in Folkelingen und muß dafür Jahr und Tag in Saarbrücken Burghut tun. (L. Nr. 729)

1306:
Ferry von Benanges verzichtet auf das Lehen, das er von Graf Simon von Saarbrücken auf die Abgaben von Völklingen hatte. (L. Nr. 869)

1316:
Ulrich von Saarbrücken, Sohn des Heinrich von Fölklingen und seine Frau Gertrud mit allen Nachkommen werden in den Stand der Freien erhoben. Ulrich wird Burgmann von Saarbrücken, muß dort ein Haus bauen und erhält als Lehen u.a. eine Wiese unterhalb Folchelingen, genannt Leite. (L. Nr. 994)

1321:
Matthias, Laie von Volklinga, schenkt mit Zustimmung seiner Frau Elisabeth und seiner Kinder dem Kloster Wadgassen, in dem er begraben sein will, all seine Besitzungen in Liestroff (L. Nr. 1047)

1323:
Erwähnt: Margaretha, Tochter des Ritters Matthias von Volkelinga. Ihre Mutter heißt Elisabeth. Sie hat einen Bruder namens Isenbart. (L. Nr. 1075)
Der Abt von Wadgassen erwirbt den großen Zehnten von Volkelinga auf 12 Jahre.

1344:
Erwähnt: " ... die Fischerei, die da liegt von Malestat das Wasser abwärts bis unter den Engenberg bis an das Wasser, das zu Volkelingen gehört ... " (L. Nr. 1410)

1345:
Pfarrer Johann von Folkelinga siegelt die Abdankung des Ewigvikars von Dirminga, Johann von St. Nabor an das Kloster St. Nabor (St. Avold).

1346:
Erwähnt: " ... Gülte und Zinsen von Gütern aus Werden und dem Hof zu Folkelingen ... " (L. Nr. 1445)

1354:
Karl IV. bestätigt das Geleitsrecht der Saarbrücker Grafen. Eine Geleitstraße beginnt an der Spurker Brücke zu Wadgassen, führt über Wehrden - Völklingen - St. Johann - Brebach nach Güdingen. Hier gabelt sie sich. Ein Zweig führt über die Saar zur Steige bei Großblittersdorf, der arndere führt bis zum Bach oberhalb Bübingen.
Eine zweite Straße beginnt am Metzer Galgen, führt durch den Warndt an Forbach vorbei nach Saarbrücken und endet beim Spillenstein bei Rentrisch.
Eine dritte Straße verläuft von Metz über Bolchen durch den Warndt nach Völklingen und führt weiter über den Riegelsberg nach st. Wendel. (L. Nr. 1573)
Johann, der alte Schultheiß zu Saarbrücken, bewidmet selne Frau Margaretha von Rymlingen mit Gütern zu Fölklingen. (L. Nr. 1574)

1360:
Erwähnt: Dietard von Volkelingen. Er hat eine Frau Margaretha, die Tochter des Ritters Matthias von Völklingen. (L. Nr. 1656)

1364:
Johann, Graf von Saarbrücken nimmt Reiner von Heys als seinen Mann an und wird ihm zu rechter Mannschaft jährlich 5 Pfund Metzer Pfennige aus dem Schaft zu Völklingen reichen lassen. (L. Nr. 1702)

1372:
Erwähnt: Schaft und Gilten in Lutern (Geislautern) im Folklinger Hofe, Wiesen in der Frumersbach zwischen Burbach und Folklingen. (L. Nr. 1807)

1375:
Bertrand von Walmeringen erhält vom Grafen Johann von Saarbrücken ein Burgleihen von 5 Pfund Pfennigen auf den Schaft zu Völklingen. (L. Nr. 1852)

1422:
Ältestes Weistum (=schriftlich überliefertes Wissen über Rechtsverhältnisse zw. Grundherren und Untertanen, in unserem Falle also zw. den Grafen von Saarbrücken und den Bewohnern des Völklinger Hofes.) Hier war u.a. auch die Benutzung der Wehrdener Fähre geregelt.
Unserem besonderen Interesse begegnet natürlich die Darstellung der örtlichen Rechtsverhältnisse der Bewohner des Völklinger Hofes, wie sie uns im Weistum von 1422 geschildert werden. Im Bereiche des Völklinger Hofes und zwar in Völklingen selbst gab es neben den Hofstätten der meistens leibeigenen Bewohner auch eine ,,frie hoff Stadt" (= freie Hofstatt), deren Inhaber verpflichtet war, Gefangene hier in sicherem Gewahrsam zu halten und sie am nächsten Tage dem Grafen in Saarbrücken vorzuführen; vermutlich hatte der herrschaftliche Meier, der höchste Beamte im Hofgebiet, diese Hofstatt inne, die in der Umgebung des alten Marktplatzes gelegen haben mag. Und wenn herrschaftlicher Besuch in Völklingen wohnte, dann wohl in dieser freien Hofstatt.

Der Königshof

Es dürfte dies auch aus dem folgenden Passus des Jahrgedings von 1422 hervorgehen, der da heißt: "Und geburt myner frauwen der graffynne zu Folckelingen zu lygen, so sollent sie die frösche zweygen, das sie myn frauwe nit wecken!" Die Völklinger Bauern hatten also die Verpflichtung, die Frösche zum Schweigen zu bringen, wenn die Gräfin in Völklingen wohnte.
Die Tatsache, daß man die Verpflichtung der Bauern, für die nächtliche Ruhe der Gräfin zu sorgen, wenn sie in Völklingen wohnte, sogar in das geschriebene örtliche Gesetz aufnahm, läßt den Schluß zu, daß die damalige Landesherrin, die geistig hochstehende Gräfin Elisabeth von Lothringen, öfters hier weilte, wie es uns auch von Burg Bucherbach im Köllertal bekannt ist. Fern vom höfischen Getriebe konnte sie hier in aller Stille ihrer literarischen Lieblingsbeschäftigung nachgehen. Hier wie in Bucherbach mag die Übersetzung von vier französischen Romanen ins Deutsche entstanden sein, die uns von dieser ersten weltlichen Schriftstellerin in Deutschland bekannt sind, die darum auch in der deutschen wie französischen Literaturgeschichte als die Bahnbrecherin der neuen deutschen Prosaromangestaltung gefeiert wird. Diese Saarbrücker Gräfin, eine Tochter des lothringischen Herzogs und Grafen von Vaudemont, fand im Jahre 1456 ihre letzte Ruhestätte in der Stiftskirche in St. Arnual.

Gräfin

1424-72:
Graf Johann von Saarbrücken genehmigt 15 Orten seiner Herrschaft die Gründung einer Zunft für Schneider und Kürschner. Unter diesen Orten sind auch Folkelingen und Werden.

1443:
Peter von der Ecke verpfändet an Niklas von Folkelingen, Schultheiß in Saarbrücken, und Katharina, dessen Hausfrau, eineinhalb Gulden jährlicher Rente auf dem Hofe zu Folklingen. (XLII. S.21)

1447:
Nach H.P.Buchleimar, Heimatbilder III S. 34 existiert aus diesem Jahr ein Völklinger Jahrgeding, in dem auch von einer Völklinger Mühle am Köllerbach die Rede ist.

1450:
Zur Unterscheidung von Gau-Völklingen (Folkling, Moselle) heißt Völklingen "Folklingen uf der Saar" (XLII. S.21)

1451:
Adam von der Ecke verpfändet dem Brudermeister der Frühmesse zu Saarbrücken für 200 Gulden einen dritten Teil am großen und kleinen Zehnten im Hofe zu Folklingen uf der Sar gelegen. (XLII. S.21)

1454:
Niklas von Völklingen kauft den Biesenhansenhof bei Saarbrücken.

1463:
Niklas von Folklingen, Schultheiß zu Saarbrücken. 1467 wird er als verstorben erwähnt. (LII. S.16)

1466:
Aus dem Hochgerichtsbereich des Völklinger Hofes werden herausgenommen die Abtei Wadgassen, Werbeln, Hostenbach, Schaffhausen und Spurk. Sie werden einem eigenen Wadgasser Hochgericht in Spurk unterstellt. st. Nikolaus und Differten verbleiben bei Völklingen. (XLII. S.18)

1471:
In einer Fehde zw. dem Saarbrücker Grafen Johann IV. und Herzog Ludwig von Zweibrücken wurde das Dorf Völklingen niedergebrannt.

1475:
Bischof Georg von Metz belehnt Graf Johann Ludwig von Saarbrücken unter anderem auch mit der Kirchengabe von Folklingen. (XLII. s. 42)

1482:
Johann von der Ecke und Eva von Rittenhofen, Eheleute, verkaufen an Hans Biesen, Bürger zu Saarbrücken, ihre Erbschaft und Güter in Dorf, Bann und Gericht zu Folklingen uf der Sar für 60 rheinische Gulden (Das Geschlecht von der Ecke ist dann aus hiesiger Gegend verschwunden). (LII. S.15)

1503:
Völklingen und Umgebung wurden von einer Pestepidemie heimgesucht.

1506:
Johann von Nassau, Pfarrherr zu Völklingen und Domherr zu St. Arnual, verläßt Völklingen und Obernimmt die Pfarre st. Walfried im Bistum Metz. (XLII. S.43)

1506-20:
Johannes Fuchs von Malstatt verwaltet die Völklinger Pfarrei. (XLII. S.43)

1518:
Das Völklinger Hochgericht wird aufgehoben und dem Bereich des Oberamtes st. Johann unterstellt. (XLII. S.41)

1520-22:
Dietrich von Saarbrücken versieht die Völklinger Pfarrei. (XLII. S.43)

1522-30:
Jakob von Liesdorf, Pfarrer in Völklingen, verwaltet auch Lutera (Geislautern). (XLII. S.43)

1524:
Es gab 52 Häuser, von denen 14 leer standen. 29 Familien wohnten hier, von denen 17 Huber (Besitzer von Hof- oder Bauerngütern) waren. Außerdem 22 "auswärtige" Familien.

1531:
Johann von Tillingen wird Pfarrer in Völklingen. Bestallung und Antwort (XLII. S.43)

1535:
Erwähnung: "Sar-Folcklingen"

1538:
Graf Johann Ludwig von Saarbrücken gibt seine Tochter Katharina dem Grafen Emich von Leiningen zur Frau. Um ihr die standesgemäße Aussteuer mitgeben zu kannen, nimmt er in Straßburg ein Darlehen von 2000 Gulden auf. Dazu muß er die Städte Sarbrucken und st. Johann und das Dorf Folklingen verkaufen samt "Gemeinden, Leuten, Zwingen, Bann und Gerichten, Geboten, Steuern, Gewerken, Ungelter, Zinsen, Gilten, Renten, Zallen, Gefällen, Felde, WeIde, Wasser, Wunn und Weide, Almenden, Äckern, Müllen, Gütern, Zehnten, Herrlichkeiten, Nutzen und Zubeharden, Hoch und Nider, Gesuchtes und Ungesuchtes. Setzt auch seine Leute, Mayer und Gericht zu Sarbrücken und St. Johann und in dem Dorf Sar-Folklingen zu rechten Mitschuldnern für Hauptsumme und Zinsen und Kosten mit ihren Leibern, allen ihren Gütern, allzusammt und Jeder für sich und alle ihre Nachkommen zu haften."(!)
Bei Versäumung der Zinszahlung verspricht der Graf einen Edelknecht mit einem Reisigen-Knecht und zwei Reitpferden und noch acht Personen aus seinen Mitschuldnern nach Straßburg zu schicken, nämlich Gerichtspersonen. Die sollen dort in einer offenen Wirtsherberge Geiselschaft leisten "zu veilem Kauf und müßig sitzen, bis vorgedachter Zins bezahlt sein wird". Den Wiederkauf behält der Graf sich vor.
(Manuskript eines unbekannten Autors)

1542:
Erhebung einer Türkenschatzung zur Bekämpfung eingefallener Türken.
1 Pfarrer, 1 Bruderschaft, 43 Familien mit 18 Gesinde.

Anmerkungen zur Zur Türkenschatzung - von Paul Ganster ( unter Löschblatt.info)
1542. Die Türken hatten Ungarn erobert. Um sie wieder zu vertreiben, sollte eiligst ein großes Heer aufgestellt werden. Der in Speyer versammelte Reichstag beschloß, eine allgemeine Kriegssteuer auszuschreiben. Sie war eine Steuerveranlagung zur Abwehr der Türkengefahr im Südosten des Reiches.
Diese Steuer mußten alle Untertanen des Reiches zahlen. Die Höhe der Abgaben richtete sich nach dem Vermögen. Sie war wie folgt gestaffelt:
Von je 100 Gulden Vermögen l/2 Gulden.
Wer unter 100 Gulden besaß, von je 20 Gulden 6 Kreutzer.
Untertanen unter 20 Gulden zahlten 4 Kreutzer. Knechte,
Mägde und andere Diener mit weniger als 15 Gulden Lohn, von jedem Gulden einen Kreutzer.
Die Durchführung wurde in der Grafschaft Saarbrücken so gehandhabt. daß ein jeder den Wert seiner Behausung, der Felder, des Viehs usw., zuzüglich der Einnahmen an Zinsen, schätzte.Hiervon zog man Pension und Erbzinsen ab und setzte an Hand des Restvermögens die Steuer fest.

Geld in Nassau-Saarbrücken
1 Gulden = 15 Batzen
1 Batzen = 4 Kreutzer
ort = l/4 Gulden
Völklingen war in dieser Zeit ein reiches Dorf. – Nach Saarbrücken der reichste Ort der Grafschaft Nassau-Saarbrücken. Gezahlt wurden 51 Gulden Türkensteuer. .
In Völklingen lebten 43 Familien, 18 Gesinde und einen Brudermeister.
Als besonders wohlhabend für diese Zeit muss ein gewisser Nikolaus Geratwohl gelten, der 20 Gulden Reichssteuer zahlte. Sein Vermögen betrug somit ca. 4000 Gulden.Er war wohl Händler u.a. für Getreide.

Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wieviel 1 fl (florin=Rheinischer Gulden) wert war, sei hier schon mal eine Zahl genannt.

Um 1500 kostete eine Kuh ca. 4 fl, ein Pferd ca. 10 fl.

Zwischen 1460 und 1550 lag dabei die mittlere Inflationsrate bei 2 Prozent. Nach dem 30-jährigen Krieg stürzt die Währung auf 1/10 ihres Werts.

Interessant in den Daten zur Türkenschatzung auch, dass der Pfarrer der zweitreichste Mann Völklingens war. Er hatte 2 Mägde und wurde mit 5 fl. taxiert Sein Vermögen betrug also 1000 fl.
Er war der am besten bezahlte Pfarrer der gesamten Grafschaft. Dazu kamen noch die Erträge aus dem “Wittum” = den ihm überlassnen Äcker und Wiesen.

Zu erwähnen auch noch Unbehennd, der 3 fl Türkensteuer zahlte.
Aufschlußreich ist gleich die älteste Erwähnung der Familie. In den Jahresrechnungen der Köllertaler Burg Bucherbach aus dem Jahr 1511 – 12 findet sich die Notiz: “vnbehennd vorstockvisch vnd platißen Ins huß 7 schilling 4 Pfennig”

Die nächste Erwähnung im Völklinger Jahrding von 1524 führt noch weiter: “da meynen die Vnbehenden darum sy furlüt sint mit den pfert nit zu frenen darum er die verd nit genießt als geratwol thut’!
Versuchen wir zu deuten. Die Unbehend hatten offenbar zu Anfang des 16. Jahrhunderts kaum eigenen Ackerbau, sondern Fuhrbetrieb und offenbar über weite Strecken. Unter dem Planwagen der Unbehend fanden sich viele Fässer mit Salzheringen, mit Flundern (Platysen) und mit Stockfisch, sehr wahrscheinlich aber auch mit Salz.
Schon 1524 werden. (Beiträge zur Namens- und Familiengeschichte von Völklingen von Karl Rug, Pfarrer i. R.; SFK Band I, Heft12, 1971, Seite 269 ff.)

Unbehend und Getathwohl sind die einzigen Freien, die zu dieser Zeit in Völklingen leben. Die übrige Bevölkerung besteht zu dieser Zeit aus Leibeigenen.

Der erwähnt “Bernschneider” (Beerschneider) war übrigens der Schweinekastrierer des Orts.

1542-44:
Jakob Fischer von Dudenhofen, Pfarrer in Völklingen. (XLII. S.45)

1544-50:
Friedrich Andreas von Bischofshomburg (Lothr.) verwaltet die Pfarre Völklingen mit der Kapelle in Geislautern, die Pfarrkirche zu St. Nikolaus im Warndt und die Kapelle zu Rosseln und Emmersweiler. Dabei wird Herr Bartholomäus als letzter Besitzer der Pfarrkirche zu Folklingen genannt. (XLII. S.45)

1548:
Im stift St. Arnual gibt es einen Scholastikus Johann Folkling.

1549:
Philipp II, König von Spanien, kommt auf seiner Reise von Süddeutsch land nach Flandern durch Völklingen und reist weiter über Wallerfangen, Sierck und Luxemburg (Flandernstraße) . Erw. Nicklas Geratewohl (LIII. S.20)

1550:
Jahrgeding zu Folcklingen (XLII. S. 39-40, hier ins Neuhochdeutsche übertragen)
"Verzeichnis der Weisung, die die Schöffen und das Gericht von Folklingen tun am Pulle-Tag (der Tag, mit dem eine Kirmes oder ein Jahrmarkt abschloß) nach den drei Messen, nämlich:
Deutsche Kirb, st. Johannestag und st. Arnualstag. Zum Gericht gehören ein Meier, sieben Schöffen, ein Büttel und zwei Vorsprecher (Fürsprecher, Verteidiger). Der Schultheiß von Saarbrücken pflegt der Gericht zu besetzen.
Ein Meier und ein Büttel von st. Arnual und des Schultheißen Knecht, der Gewicht, Malster, den Leinsamen, Ellen, Maße und anderes an das Gericht trägt, pflegen bei Gericht zu sein."
Oie Eingangszeremonien um Stab und Schöffensprecher sind noch die gleichen wie 1422 (s.d.!).
"Dann spricht der Schultheiß zu dem, der das Wort hat:
Da man heute meinen gnädigen Herrn gebeten hat, bei dieser Messe seine Herrlichkeit und Gerechtigkeit zu erweisen, und da du der Schöffen Wortführer bist, so geh hina"us, nimm deine Gesellen (die andern Schöffen) sit dir und bringe mir Recht, wie ich es anfangen soll, daß ich meines Herren Herrenrecht wahre und niemand Unrecht tu. Dann geht der Schöffe hinaus, bespricht sich mit den andern, kommt wieder und spricht: Die Schöffen weisen, daß ihr den Meier und den Büttel von Folklingen fragen sollt, ob das Gericht bestellt sei. Sagen die beiden ja, so erbittet der Schöffe Urlaub, geht hinaus, beredet sich mit den andern, kommt wieder und spricht:
Er soll die Selzer (Salzhändler) herkommen heißen mit ihren Mülstern (Maßgefäße). Kommen sie, wie es recht ist, so mögen sie straffrei bleiben, kommen sie nicht, so mögen sie es entgelten. Darauf heißt der Schultheiß den Meier von st. Arnual, den Selzer vorzuladen, wie es recht ist. Also ruft der Meier: Ihr Selzer, tretet vor mit euren Meßgefäßen wie es recht ist!
Dann kommen die Selzer, und einer nach dem andern sagt:
Schultheiß, gib meinen Gesellen und mir die Erlaubnis, unser Geschirr niederzusetzen! Das erlaubt ihnen der Schultheiß. So setzen sie ihre Mülster nieder und legen auf jeden Gefäßboden drei Pfennige.
Dann wird der Mülster mit Leinsamen gefüllt, und das tut der Meier (wenn übrigens der Schultheiß Mülster und Streich - das Holz, mit dem das gehäüfte Salz vom Meßgefäß abgestrichen wird - nicht beschütten will, so gibt jeder Selzer dem Schultheiß Geld für eine Pinte Wein, wie sie hergebracht) und der Büttel von st. Arnual und des Schultheißen Knecht stehn dabei.
Wenn ein Mülster oder Streicher als unrichtig befunden wird, wird es vor Gericht gebracht und zerbrochen, und wer sie besaß, ist einer Strafe verfallen von 60 Schilling und 1 Heller, und den Schöffen den Wein.
Dann hat der Schultheiß die Schöffen angeredet, daß er Recht bringen möge; ob nun ein Selzer, der Geschirr (mit Salz) mit Wagen oder Karren auf dem Markt feilhalte und von jedem Meßgeschirr 1 Mülster rechtens schuldig sei.
Darauf stellte der Schöffe fest, welche Selzer zwei Geschirre hätten, es sei auf Wagen oder Karren auf dem Markt, und wer auf jedem Karren ein Mäßchen und ein Mülster hat, ist schuldig von jedem Geschirr ein Mülster Salz und die Gebühr Zu entrichten. Ist das geschehen, so bittet ein Selzer namens aller um die Erlaubnis, ihre Geschirre wieder aufzuheben."
Gleicherweise wurden Maße und Gewichte der Wirte, Metzger, Krämer, Weber, und aller, welche Wandelkauf trieben, untersucht, beschüttet und aufgezogen. Fand der Schultheiß es für gut, die Untersuchung zu unterlassen, so gab jeder derselben ein Maß Wein, der Krämer ein Paar Handschuhe usw.
"Der Schultheiß befragt dann die Schöffen, was weiter geschehen soll. Die Schöffen weisen, daß man Meier, Büttel und Maßprüfer fragen soll, ob sie wissen, was von Stoßen oder Schlagen oder anderes dabei vorgefallen sei (Beulen im Gefäß verkleinern das Maß).
Ist das geahndet, so fragt der Schultheiß, was nun anzufangen sei. Der Schöffe beredet sich mit den andern und spricht: "Wenn der Schultheiß nichts mehr zu tun hat, so soll er aufstehn, zum Wein gehen und so freundlich sein, die Schöffen mitzunehmen."
Um dieses Jahr findet jedes Jahr ein Jahrmarkt in Völklingen statt.
Der Pfarrer Friedrich Andreas hat auf die Völklinger Pfarrei verzichtet. Johann Gebel von Berris (Berus) wird 1550-55 sein Nachfolger.
Um die Mitte dieses Jahrhunderts erscheint die Karte "Lotharingia Ducatus" (Herzbgtum Lothringen), die nur "Wilkelingen" ohne Nachbarorte verzeichnet.

1555-60:
Nikolas von Trier, Pfarrer zu Völklingen (XLII. S.46)

1557:
Das Jahrgeding der Meiereien Völklingen und St. Arnual in Saarbrücken. - Um die Mitte dieses Jahrhunderts hielten die beiden Meiereien ihr Jahrgeding gemeinsam ab, und zwar im Anschluß an den st. Arnualer Kirmesmarkt. Aus dem Jahrgeding 1557 hier einige Auszüge:
"Uff Heut Montags nach Arnualis Anno 1557 sind die Markt-Schöffen, nemlich Meyer und Gericht zu Folklingen mit Namen Nicklaus Schmidt, Hermanns Peter von Folklingen, Hennchen von Fürstenhausen, Kuns Hannes von Wehrden, Josten Adam von Malstat und Grießen Claus von Bauerbach (Burbach) als gelehnte Scheffen, Hans Durner von Wehrden und Hans Kayser von Folklingen als Fürsprecher auch Nickel der Bütel zu Folklingen, Hans Schugmacher, Mayer zu st. Arnual und Hans der Bütel daselbst, in nachgeschriebenen Punkten erfragt, verhört und Jahrgeding gehalten worden."
Zunächst wird die Rechtmäßigkeit der Gedinge festgestellt.
Dann werden die Gemäße der Salzverkäufer geprüft, anschließend die Maße der Wirte und die Gewichte und Ellen der Krämer und Metzger. Dann ist in einem Frage- und Antwortspiel zwischen Meier und Schöffen vom Völklinger Hof die Rede:
"Frage: Wer die Brück vor dem Schloß zwischen den zweien Mauern zu machen hab ?
Antwort: Der Folklinger Hof soll es thun.
Frage: Was der Hof für Freiheit davon hab?
Antwort: Alles was die Folklinger Hof hie kaufen zu ihrem Hausbedarf, davon sind sie keinen Zoll schuldig."
Das Saarbrücker Schloß war von einem doppelten Mauerring umgeben. Zwischen den beiden Mauern verlief ein Graben.
Die Brücke Ober diesen Graben mußte vom Völklinger Hof unterhalten werden. Dafür brauchten die Völklinger bei der "Ausfuhr" von Hausbedarf aus der Stadt keine Steuern zu entrichten.

1560-63:
Lambert Aldringer, Pfarrer in Völkling8n (XLII. S.30)

1569/72:
Bauern des Völklinger Hofes weigerten sich dem Saarbrücker Grafen Frondienste für den Bau des Homburger Schlosses zu leisten. Insgesamt 57 Bauern (27 aus Völklingen, 12 aus Wehrden, 10 aus Fürstenhausen, 6 aus Geislautern und 2 aus Knausholz - bei Schwalbach) beteiligten sich an dem Aufstand. Schließlich mussten sie aber doch am 25. Juni 1572 dem Grafen für alle Zukunft Gehorsam schwören.

1563-75:
Mathias Eichhorn von Bitburg, Pfarrer in Völklingen. Er ist der letzte kath. Pfarrer vor Einführung der Reformation. (XLII. S. 76)

1569:
Ein Visitationsprotokoll sagt: "Fulcklingen, Patronus St. Martinus, Collator Comes de Nassau, cum app(endice) Rosle confertur per dominos de Criechingen."
Der Kirchenpatron von Völklingen ist also St. Martin, eines der ältesten Patrozinien unseres Landes aus der Zeit der Franken. Sie liegen in der Regel an alten Straßen. (X. - S. 13)
Die Pfarrei Fulklingen mit Filiale Roßle sind zu dieser Zeit ohne Pfarrer. Roßle wird von den Herren von Criechingen bedient.

1574:
Teuerung, Hunger und Seuchen in Völklingen und Umgegend. (XLII. S. 33)

1575:
Nach der Regel "cuius regio, eius religiolt, die den Herrn über die Religion seiner Untertanen bestimmen läßt, führte Graf Philipp III. die Reformation ein, so dass alle seine Untertanen automatisch protestantisch wurden. (X. - S. 22)
Lesen Sie dazu auch in der Chronologschen Geschichte der Martinskirche.

1576:
Völklingen und Schwalbach bilden eine lutherische Pfarrei.
Erster ev. Pfarrer Kaspar Steinlein (XLII. S. 46)

1580:
Nicolas Kayser von Fölklingen wird von Saarbrücken als Bürger angenommen und wird damit Freier.

1589:
Im April liegt Juan de Caputsucco mit seinen Welschen, Italienern und Spaniern, Reitern und Fußvolk, zu Folklingen, Blittersdorf, Speichern (Spichern) und im Lehen (Herrschaft Forbach). (LII. S.45)

Erste Karte von Völklingen und Umgebung


Die älteste Karte von Völklingen aus dem Jahre 1594 (Bild: Hk.V.W.).

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