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Die freiwillige Feuerwehr Völklingen - Typenbezeichnungen im Feuerwehr-Fahrzeugbau : Völklingen im Wandel

Die freiwillige Feuerwehr Völklingen – Typenbezeichnungen im Feuerwehr-Fahrzeugbau

Da in unseren Berichten über die Feuerwehren viele Abkürzungen gebraucht werden, geben wir hier zunächst eine kleine Übersicht der Typenbezeichnungen im Feuerwehr-Fahrzeugbau, wie sie früher verwendet wurden.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Vereinheitlichung des Feuerwehrfahrzeugbaus waren bereits in Vorschriften aus dem Dritten Reich festgelegt worden, nämlich im Reichsfeuerlöschgesetz von 23.11.1938 sowie seinen ergänzenden Durchführungsverordnungen. So schrieb z.B. der Erlass des Reichsministers des Innern vom 16.02.1940 über die „Typenbegrenzung im Feuerwehrfahrzeugbau“ den Bau von getypten Feuerwehrfahrzeugen auf Fahrgestellen der Nutzlasten 1,5 to, 3 to und 4,5 to vor. In jeder Nutzlastklasse sollten nach diesem Erlass Löschgruppenfahrzeuge, Drehleitern und weitere Sonderfahrzeuge entwickelt werden. Die Bezeichnungen in der folgenden Tabelle wurden nach dem Kriegsende weiter verwendet, auch im Saarland. Heute werden allerdings viele dieser Abkürzungen und Zahlenangaben so nicht mehr gebraucht, weil zum Teil die Normen geändert wurden.

Fahrzeugtyp

auf 1,5-to-Fahrgestell

auf 3-to-Fahrgestell

auf 4,5-to-Fahrgestell

LG: Löschgruppenfahrzeug

LLG: Leichtes LG mit TSA (s.unten)

SLG: Schweres LG

GLG: Großes LG

DL: Drehleiter*)**)

LDL: Leichte DL, 17m Steighöhe

SDL: Schwere DL, 22m Steighöhe

GDL: Große DL, 32m Steighöhe

SK: Schlauchkraftwagen

LSK: Leichter SK

SSK: Schwerer SK

GSK: Großer SK

*) eine Zahl hinter „DL“ gibt die genormte Steighöhe der Leiter an.
**) Anmerkung von Andreas Hell: Ein nachgestelltes K gibt an, dass es sich um eine Drehleiter mit Korb handelt.

Weitere Abkürzungen (die meisten davon wurden ab etwa 1943/44 verwendet):

VP:  Vorbaupumpe, das sind vorne am Fahrzeug angebaute Pumpen. Eine dahinter gestellte Zahl gibt die Wasserfördermenge an, Beispiel: VP 8: 800 Liter, VP 15: 1500 Liter.

FP: Förderpumpe bzw. Feuerlöschkreiselpumpe; das sind i.d.R. in Löschfahrzeuge eingebaute Pumpen; Angabe der Fördermenge wie bei VP.

TS: Tragkraftspritze; dies sind in Löschfahrzeuge eingeschobene, tragbare FP. Die Zahl gibt die so genannte Nennförderleistung an; TS 16/8         bedeutet z.B. Tragkraftspritze mit 1600 Liter Wasserförderung pro Minute (l/min) bei 8 bar Druck (entspricht 80 Meter Wassersäule).

TSA: Tragkraftspritzenanhänger, in der Regel mit eingeschobener TS 8/8. Die TSA wurden an ein Kraftfahrzeug angehängt.

LF:   Löschgruppenfahrzeug (eine nachgestellte Zahl gibt die Wasserförderleistung der fest eingebauten FP an. Ein LF 8 ist also ein LF mit einer fest eingebauten FP mit 800 l/min bei 8 bar Förderleistung. Ein LF-TS 8 hätte keine feste Pumpe, aber eine TS 8 an Bord. Ein LF 8 – TS 8 hätte dann sowohl eine feste FP, als auch eine TS an Bord. Die Bezeichnungen LF 8 und LF 15 ersetzten die alten Namen LLG und SLG.

TLF: Tanklöschfahrzeug (über die nachgestellte Zahl siehe unter LF!) – UGW: Unfallgerätewagen – RKW: Rüstkranwagen

(Quelle/Aufstellung: R. Freyer (saar-nostalgie.de)  nach Infos von Hans Dieter Berger, Oberbexbach und Christopher Benkert, Furpach)

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