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Wehrden - Das Fischerdorf an der Saar : Seite 5 von 9 : Völklingen im Wandel

Wehrden – Das Fischerdorf an der Saar

1730:
19 Familien in Wehrden.

1730-35:
In der „Specification derer Stätte, Dorffschaften, Bürger und Unterthanen, auch Höff und Mühlen in der Grafschaft Saarbrücken“ wird Wehrden mit 19 Untertanen (= 19 Familien) aufgeführt.

Die Fähre wird von der Regierung gestellt, die auch das Fährgeld einzieht. Die Brücke aus der Franzosenzeit ist nicht mehr brauchbar. (LVII S.226)

1739:
Die lutherischen Kinder besuchen eine Schule in Fürstenhausen.

1740:
Die Wehrdener Fähre ist von der gräflichen Herrschaft an den Völklinger Hof abgegeben worden, der sie künftig versteigert. (LVIII. S.175)

1744:
„Criminalistischer Prozeß gegen Servais Beaupan von Werde, so allhier (in Wadgassen) enthauptet worden.“ (LIX. S.139)

um 1750:
Kammerrat Lex berichtete: Der Wehrdener Bann umfasste etwa 2500 Morgen. Alle Wehrdener Untertanen des Saarbrücker Fürsten waren leibeigen. Man zählte 26 fronbare Gemeinsmänner und 2 Witwen, 5 Familien waren lutherisch, 1 reformiert, der Rest katholisch. 27 Häuser waren mit Stroh, und 10 mit Ziegeln gedeckt.
Der katholische Schulmeister wohnet zwar als Gemansmann in Völklingen, hält aber seine Schule in seinem Hause, teils jenseits der Saar zu Wehrden.
Schließlich hat der gesamte Völklinger Hof eine Fähre bei Wehrden, allwo Wagen und Pferde sowohl als Fußgänger in Pontons und Nachen über die Saar transportiert werden. Das Fahrgeld geht aber meistens zur Unterhaltung des Färgers (Fährmanns).

1753:
streit zwischen Fürst Wilhelm Heinrich von Saarbrücken und der Abtei Wadgassen um Fähre und Fischerei zu Wehrden. Der Fürst nimmt dem Kloster die Fähre weg. Auf Grund eines Urteils des Reichskammergerichts vom 24.5.1755 und eines 1759 erfolgten Vergleichs muß der Fürst dem Kloster 100 rheinische Gulden für eine neue Fähre zahlen und ihm obendrein die Fischerei auf Wehrdener und Völklinger Bann überlassen. (XL. S.10)

1756:
Amtmann Lex: Zur Meierei Völklingen gehörten die Dörfer Wehrden, Fürstenhausen, Geislautern und Knausholz.

1759:
„wird die Fischerey in der Saar auf dem Völklinger und Wehrder Bann dem Closter (Wadgassen) fernerhin, wie bis dahero, und zwar privative überlassen.“

1763:
Fürst Wilhelm Heinrich von Saarbrücken plante den Bau einer Steinbrücke von Wehrden nach Völklingen mit vier Brückenbogen. Der Plan kam jedoch nicht zur Ausführung.

1766:
In einem Abkommen mit der französischen Krone tauscht Fürst Wilhelm Heinrich von Saarbrücken mit Frankreich Besitzungen aus. Er überläßt Frankreich den Wadgasser Besitz mit Wadgassssen, Hostenbach, Schaffhausen und Werbeln. Damit wird die Nordgrenze des Wehrdener Bannes (Rittersbach und Anwandsweg) vorübergehend deutsch-französische Grenze.
Einige der damals gesetzten Grenzsteine stehen noch heute. Sie zeigen auf der Wehrdener Seite die Wolfsangel, das Grenzzeichen der Saarbrücker Herrschaft, und die Buchstaben NS = Nassau-Saarbrücken. Auf der gegenüberliegenden Seite zeigen die Steine die Bourbonen-Linie.
Die Wappenzeich en wurden im Verlauf der Franz. Revolution weitgehend zerstört, blieben jedoch am Werbelner Hang schön erhalten. Der Stein trägt die Jahreszahl 1769.

1793:
Französische Revolutionstruppen besetzten die Grafschaft Saarbrücken. Fürst Ludwig musste flüchten, was gleichzeitig auch das Ende der Grafschaft bedeutete.

1797:
Wehrden kommt mit der Grafschaft Saarbrücken an Frankreich. Es wird dem Kanton st. Arnual im Arrondissement Saarbrücken zugeteilt und gehört so zum Mosel-Departement (XL. S.10)

um 1800:
Wehrden zählte 34 Haushaltungen mit 199 Einwohnern, die fast alle von der Landwirtschaft lebten. 1804 gibt es 199 Einwohner in Wehrden.

1808:
An der Saar, vermutlich Ecke Saarstraße-Hostenbacher Straße, entstand eine Schiffszimmerei. (LVII. S.265)

1814:
Im Ersten Pariser Frieden wurde bestimmt, dass Saarlouis und Saarbrücken, und damit auch Wehrden französisch blieben.

1815:
Nach der Niederlage Napoleons bei Waterloo wurde im Zweiten Pariser Frieden vereinbart, dass Saarlouis und Saarbrücken der preußischen Rheinprovinz zugeteilt wurden. Damit kam die Gemeinde Wehrden als Teil der Bürgermeisterei Völklingen zum Kreis Saarbrücken.

1818:
Die preußische Regierung ordnet/Streifzüge gegen Vagabunden und Gesindel an. Wehrden meldet unterm 21. Februar:
Da ich die Ehre hab sie zu Benachrichtigungen das Mir Bürger der gemeinte Wehrden die fisitagen und streifung gäsdern als den 20ten Richtig gemacht haben.Von Morgens 7 Uhr an Bies Nacht und haben nichts angetrof en und Nichts gefunden. G.Hermann.“

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