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Grube Geislautern - Die Wiege des Kohlenabbaus links der Saar : Völklingen im Wandel

Grube Geislautern – Die Wiege des Kohlenabbaus links der Saar

1572:
Zwar werden Steinkohlen schon in der Belehnungsurkunde für das Geislauterner Eisenwerk vom 29. Dezember 1572 genannt, doch bezieht sich die Stelle in der Urkunde nicht direkt auf Geislautern und somit nicht auf die Grube Geislautern. Weswegen dies nicht durch jeden als Beweis gesehen wird. (SZ 1953)

1604:
Ein Teil des zum Geislauterner Bann gehörigen Hofbereichs wird abgetrennt zur Gründung der Hugenottengemeinde Ludweiler (LVIII. S.15) Mit Erlaubnis des Landesherrn beginnt der Abbau von Erz.

1615:
Erwähnung in einer Liste der Kohlengräberei der Grafschaft Saarbrücken vom Jahre 1615 ausdrücklich erwähnt (G. Schuster: 200 Jahre Bergbau an der Saar)

1618-1648:
Geislautern wurde im Dreißigjährigen Krieg – wie die übrigen Dörfer des Völklinger Hofes – fast völlig zerstört und entvölkert.

1621:
Um Pfingsten 1621 zeigen Johann Sorg und fünf Genossen von Geislautern dem Grafen Ludwig von Saarbrücken an, daß auf ihrem Gute durch Erzknappen der Eisenhütte Steinkohlen gefunden wurden. Sie bitten den Grafen, ihnen selbst das Graben von Steinkohlen gegeben eine jährliche billige Abgabe zu gestatten. Sie wünschen vorsichtshalber auch um eine schriftliche Erlaubnis. Die gräfliche Verwaltung möge ihnen „schriftlichen Schein“ darüber ausstellen. Das Bittgesuch des Johann Sorg und seiner Genossen ist zum größten Teil abgedruckt in dem Buche von Anton Haßlacher über die Geschichte des Saarbrücker Steinkohlenbergbaues 1884 und 1904. Die „Vnderthänige Supplikation vnd dömuthige Bitt“ lautet:
„Hochwohlgeborner Grave, E.Gn. (Euer Gnaden) seyen Vnsser Vnderthänig, vor Pflicht, Schuldtwillige dienst, jederzeit nach Eisserstem Vermögen gehorsamlichen Zuvor, gnediger Grave und Herr. Dero Gnaden Endtssbenannte Arme Vnderthanen, Können wir in Vnderthänigkeit Klagent vnangezeigt nicht lassen, wie dass die Ertz Knappen Michael gabriel und vnd sein Mitgesell In vnserm Schäfftgültigen Gut zu Geysslautern oben ahn der Eysenhütten In einem Rodtbösch ahm Klop genannt, Eissenertz zu graben gesucht, aber Keines, sondern Steynekolen gefunden, derselben Etliche wagen voll gegraben vnd verkaufft, vnd vff Bevelch dess Herrn Oberhauptmanns Ihnen Knappen von unserm Schäfftgültigen Guth zu Geysslautern gebothen worden wehre, Sie nicht von den Kohlen abelassen hetten. Dieweil wir dann von vnserm Schäfftgültigen Guth Näher als ein frembter, die Kohlen zu graben, vnd Er.Gn. einen daruff gesetzten billigen Zins Järlichen darvon zu geben vnderthänig gehorsam willig seind. Also gelangt ahn Ew.Gn. vnser vnderthänig Hochflehentlich vmb Gottes willen bitten, Die wollen unss Arme vnderthanen die Kohlen zu graben, vnd einen Järlichen billigen Zinss daruff schlagen, vor andern frembten gnedig gönnen, Vnd auch Schriftlichen Schein darüber Mitzutheilen auss Gnade Verordnen, Hirmit Ew.Gn. vnss zu Gnädiger willfahrung vnderthänig Empfelendt vnd auch einer Gnädigen tröstlichen Antworth Erwarthendt….“
(Erläuterung: Der „Schafft“ ist eine Art Steuer, sind Abgaben, die für den Besitz von Grund und Boden entrichtet werden mußten)
Die Bittsteller erhielten von der gräflichen Verwaltung Bescheid, daß sie als Eigentümer vor allen anderen berechtigt seien, die Kohlen zu graben. Anscheinend hatte das Antwortschreiben der Herrschaft an Sorg wenig Erfolg, denn Sorg und seine Genossen wandten sich in dieser Angelegenheit mehrmals an den Grafen. Ob ihre Bittgesuche wirklich Erfolg hatten, ist aus den vorhandenen Schriftstücken nicht ersichtlich. Schon im Jahre 1622 zeigt ein Förster namens Schyra dem Grafen eine Grube bei Geislautern untertänigst an und bittet um Betriebserlaubnis. In den Akten jener Jahren ist auch ein Supplick (Bittgesuch) eines Simon Mußler um die Erlaubnis, eine bei Geislautern entdeckte Grube ausbeuten zu dürfen. (SZ 1953)

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