Testpflicht im Saarland ausgeweitet
Seit gestern, den 12. April 2021, gilt eine ausgeweitete Testpflicht.
Der landesweite 7-Tages-Inzidenz im Saarland überstieg mit Ablauf des vorgestrigen Tages an drei Tagen in Folge die Grenze von 100. Somit gilt seit dem 12. April 2021 eine ausgeweitete Testpflicht. Nun muss in allen bisher geöffneten Bereiche ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, bei dem die Entnahme des Abstrichs nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf. Ausgenommen von der ausgeweiteten Testpflicht sind Bedarfe der Grundversorgung, wie beispielsweise der Lebensmittelhandel, Bankdienstleistungen oder medizinische Behandlungen. Diese Entscheidung hat der Ministerrat gestern getroffen.
Es sind sowohl PCR-Tests, PoC-Antigen-Tests als auch Selbsttests erlaubt, sofern die Tests die Anforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllen, die unter www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht sind. Als Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 kann das Musterzertifikat der Landesregierung verwendet werden. Neben dem Testergebnis in Papierform gelten auch ein ärztliches Zeugnis oder ein elektronisches Testergebnis, unter der Angabe personenrelevanter Daten, als Nachweis.
Das Testergebnis ist durch die durchführende Teststelle zu bescheinigen. Die durchzuführende Stelle können Arztpraxen, Apotheken, Betriebe, Testzentren und sonstige Teststellen sein, die aufgrund der „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ ein testgestütztes Angebot anbieten können. Selbsttests gelten ebenfalls als Testnachweis gemäß der Verordnung, müssen jedoch zur Erfüllung der Beweiskraft unmittelbar vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Die Verantwortlichen der Einrichtung müssen das Verfahren kontrollieren sowie das Ergebnis ausstellen. Auch hierfür kann beispielsweise das Musterzertifikat der Landesregierung verwendet werden. Die Vorlage des Testzertifikats der Landesregierung kann unter www.saarland.de/testnachweis heruntergeladen werden. Eine Refinanzierung der Tests ist nur möglich, wenn der Betreiber über den Landkreis beziehungsweise den Regionalverband Saarbrücken oder die Kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes eine offizielle Teststelle beantragt.
„Die Verbreitung der Coronavirusmutationen führt nach den Meldungen der Gesundheitsämter zu einer Zunahme der Infektionsfälle, besonders im familiären sowie beruflichen Bereich. Regelmäßige Testungen sind daher noch bedeutender, um Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und einzugrenzen. Alle Saarländerinnen und Saarländer können sich weiterhin mindestens einmal wöchentlich testen lassen“, betont Gesundheitsministerin Monika Bachmann. PM Land