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Lorig schreibt an Innenminister: Für Verbot der Straßenprostitution in Städten bis 50.000 Einwohner : Völklingen im Wandel
Völklingen

Lorig schreibt an Innenminister: Für Verbot der Straßenprostitution in Städten bis 50.000 Einwohner

#Völklingen. In einem Schreiben an den Saarländischen Innnenminister hat sich Völklingens Oberbürgermeister Klaus Lorig  für eine Änderung der Saarländischen Verordnung über das Verbot der Prostitution eingesetzt. Ziel soll es sein, dass „die für die Sicherheit und Ordnung und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders abträgliche Straßenprostitition generell in Gemeinden bis 50.000 Einwohner verboten wird“.Nach Auffassung von Lorig läßt die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage des Artikel 297 EG STGB eine solche Regelung zu, zumal nicht ersichtlich sei, warum die in der genannten Verordnung derzeit enthaltene Grenze von 35.000 Einwohnern die einzig richtige sein sollte. Der Völklinger Oberbürgermeister: „Gerade für die saarländische Städtelandschaft mit einer Großstadt und ansonsten Städten  unter 50.000 und Städten im Schwankungsbereich  um 35.000 Einwohner wäre eine Ausweitung des Verbots auf Städte bis 50.000 Einwohner sachgerecht und zielführend.“



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Insgesamt sieht Lorig ein Anwachsen des Prostitutionsgewerbes im Saarland. Zudem würden die Betreiber von Bordellen und gewerblichen Zimmervermietungen für die Zwecke der Prostitution aus der früheren „Grauzone“ heraustreten, erstrebten förmliche Baugenehmigungen und würden für ihre Betriebe öffentlich werben. Dies, so Lorig, habe in der Bevölkerung zu erheblicher Unruhe und Widerstand geführt, insbesondere wenn – wie in Völklingen-Fenne – aus rechtlichen Gründen ein Bordell genehmigt werden muss, das an ein Wohngebiet angrenzt.

Während Bordellprostitution planungsrechtlich und bauordnungsrechtlich reguliert werden könne, sehe dies bei der Straßenprostitution ganz anders aus. Hier stelle sich die Lage im öffentlichen Raum anders dar und werde von den Bürgern sehr problematisch gesehen.

So sei  auch durch die geänderte Sperrbezirksverordnung in Saarbrücken ein Ausweichen der Straßenprostitution nach Völklingen-Luisenthal zu verzeichnen. Zudem müsse damit gerechnet werden, dass nach der Eröffnung des Fenner Tagesbordells sich dort ebenfalls Straßenprostitution  ansiedele, der mit den klassischen Maßnahmen des Polizeirechts kaum beizukommen sei.

„Deshalb“, so der Völklinger Oberbürgermeister abschließend, “halte ich als präventive Maßnahme eine Änderung der Saarländischen Verordnung über das Verbot der Prostitution im oben genannten Sinn für erforderlich.“


Quelle: Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der Stadt Völklingen.

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