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Landtagswahl am 26. März: Briefwahlunterlagen ab 15.Februar im Wahlbüro erhältlich : Völklingen im Wandel
NachrichtenVölklingen

Landtagswahl am 26. März: Briefwahlunterlagen ab 15.Februar im Wahlbüro erhältlich

#Völklingen. Die zur Vorbereitung der Landtagswahl bei der Stadt Völklingen eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden ab Mittwoch (15. Februar) im Saal 1 im Erdgeschoss des Neuen Rathauses allen Bürgerinnen und Bürgern insbesondere zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen. Dabei sind folgende Öffnungszeiten zu beachten:  Montags, dienstags und donnerstags ist das Wahlbüro von  7:30 bis 16:00 Uhr geöffnet, mittwochs von 7.30 bis 18.00 Uhr  und freitags von  7.30 bis 12.00 Uhr.



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Wahlberechtigte erhalten bis spätestens 05.3.2017 eine Wahlbenach­richtigungs­karte. Wer am Wahltag nicht in dem für ihn vorgesehenen Wahlraum wählen gehen kann, kann Briefwahl beantragen. Dies ist ab sofort möglich. Allerdings können die Briefwahlunterlagen erst ab dem 13. Februar 2017 versendet bzw. ausge­händigt werden.

Zum Beantragen der Briefwahlunterlagen kann der auf der Wahlbenach­richtigungs­karte aufgedruckte Antrag genutzt werden. Dieser ist vollständig auszufüllen und unbedingt in dem oberen der beiden Unterschriftenfelder von der/dem Wahl­berechtigten zu unterschreiben. Bei Postversand ist der Antrag in einem frankierten Umschlag abzusenden.

Briefwahlunterlagen können auch per E-Mail beantragen werden. Nähere Informationen hierzu finden sich unter www.voelklingen.de/Wahlbüro.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Hierzu kann ebenfalls die auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckte Vollmacht genutzt werden. Diese ist gegebenenfalls in dem unteren der beiden Unterschriftenfelder von der/dem Wahlberechtigten zu unterschreiben.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis zum Freitag vor der Wahl, also dem 24. März 2017, bis 18.00 Uhr möglich. An diesem Freitag ist das Wahlteam auch bis 18.00 Uhr erreichbar. Danach ist Briefwahl nur noch im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, möglich.

Auskünfte zur Beantragung der Briefwahlunterlagen erteilt das Wahlteam unter:

Telefon: 13-2166, 13-2167, 13-2168, 13-2169;

Telefax: 13-2269

E-Mail: wahlbuero@voelklingen.de

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