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GMK-Beschluss: Entschädigungsleistungen für ungeimpfte Personen entfallen im Saarland ab 27. September : Völklingen im Wandel
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GMK-Beschluss: Entschädigungsleistungen für ungeimpfte Personen entfallen im Saarland ab 27. September

#Saarland. In der gestrigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister aus Bund und Ländern hinsichtlich eines bundeseinheitlichen Vorgehensweise zur Anwendung der Ausschlussregelungen für Entschädigungsleistungen für Personen ohne Impfschutz beraten und einen Beschluss gefasst.



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Dieser Beschluss sieht folgendes vor:

  1. Die Länder werden spätestens ab dem 1. November 2021 denjenigen Personen keine Entschädigungsleistungen gemäß § 56 Absatz 1 IfSG mehr gewähren, die als Kontaktpersonen oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet bei einem wegen COVID-19 behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder behördlich angeordneter Absonderung keine vollständigen Impfschutz mit einem auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts gelisteten Impfstoff gegen COVID-19 vorweisen können, obwohl für sie eine öffentliche Empfehlung für eine Schutzimpfung nach § 20 Absatz 3 IfSG vorliegt. Im Saarland greift der heutige Beschluss wie bereits angekündigt zum 27.09.2021.
  2. Die Entschädigungsleistung gemäß § 56 Abs. 1 IfSG wird weiterhin Personen gewährt, für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung oder des Tätigkeitsverbots keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen COVID-19 vorlag. Gleiches gilt, sofern eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der COVID-19-Schutzimpfung durch ärztliches Attest bestätigt wird.

Grundlage dieses Beschlusses ist die flächendeckende Verfügbarkeit von Impfangeboten, die allen impfwilligen und berechtigten Bürgerinnen und Bürgern eine Impfung und Schutz gegen COVID-19 ermöglichen.

„Unsere vier Impfzentren sind noch bis 30.09. ohne Terminbuchung und kurzfristig für Impfungen geöffnet. Landesweit haben wir darüber hinaus zahlreiche Impfangebote geschaffen, die den Menschen einen Schutz gegen das Corona-Virus ermöglichen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürgern, die noch unentschlossen sind: Lassen Sie sich impfen“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann im Anschluss an die GMK.

 

Hintergrund:

In der Folge der Corona-Pandemie hatten zunächst alle erwerbstätigen Personen, die einen Verdienstausfall erlitten haben, da sie aufgrund von Quarantänemaßnahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen konnten, eine Entschädigungsleitung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erhalten. Das Saarland hat seit Pandemiebeginn Entschädigungsleistungen für Verdienstausfall in Höhe von rund 16,7 Millionen Euro geleistet. Bislang war es dabei unerheblich, ob die Person, für die Quarantäne ausgesprochen wurde, geimpft oder ungeimpft war.

PM land

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