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Gillo fordert konkrete Ausnahmeregelung in Versammlungsstättenverordnung nach dem Vorbild Bayerns : Völklingen im Wandel
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Gillo fordert konkrete Ausnahmeregelung in Versammlungsstättenverordnung nach dem Vorbild Bayerns

#Regionalverband_Saarbrücken. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo begrüßt die aktuelle Debatte zu den überzogenen Vorschriften für Veranstaltungen an Schulen und regt konkret einen Blick in die bayerische Versammlungsstättenverordnung an. In dieser sei eine spezielle Ausnahmeregelung enthalten, die in der saarländischen Versammlungsstättenverordnung fehle. Letztere greift auch in Schulen bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen, die nicht ausschließlich von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern besucht werden.

 Gillo: „Praxistaugliche Regelungen statt Verhinderungs-Bürokratie“

Peter Gillo: „Bei einer konsequenten Anwendung der aktuellen saarländischen Versammlungsstättenverordnung könnten wir an den meisten unserer Schulen eigentlich noch nicht mal Tage der offenen Tür, Abiturfeiern oder Musicalaufführungen veranstalten, da zu diesen Anlässen ja auch zahlreiche Gäste kommen. Hier brauchen wir praxistaugliche Regelungen statt einer Verhinderungsbürokratie. Und ein Blick nach Bayern zeigt, dass dies auch durchaus möglich ist.“

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Innenministerium habe zum Beispiel ausgeführt, dass eine Ausnahmeregelung in der bayerischen Versammlungsstättenverordnung ermöglicht, dass „gezielt für die jeweilige Veranstaltung und den jeweiligen Ort diejenigen Anforderungen zur Orientierung herangezogen werden, die auf eine möglichst schnelle und sichere Evakuierung des Raumes bei Gefahr abzielen.“ Diese individuelle Prüfung ermögliche so eine sichere Durchführung von Veranstaltungen auch in Räumen, die den sehr strengen Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung nicht vollständig entsprechen.

„Eine solche Regelung würde uns und unseren Schulen das Leben enorm erleichtern“, so Gillo weiter. „Dabei geht es wohlgemerkt nicht darum, generell den Brandschutz aufzulockern. Wir reden nicht über die Abschaffung von notwendigen Fluchtwegen, zweiten Fluchttreppen oder Brandschutztüren. Die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte steht an erster Stelle und ist an unseren Schulen auch gewährleistet. Reden müssen wir aber über eine sinnvolle Regelung, die den Schulen ermöglicht, auch weiterhin ihre Rolle als kulturelle Stadtteilzentren wahrzunehmen.“

Sicherheit vor konkreten Gefahren gewährleisten und in diesem Rahmen Veranstaltungen ermöglichen sei die Formel, nach der man sicherlich eine praktikable Lösung finden könne.

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