Erster Schritt zum Abriss des ehemaligen Kaufhof und des Umfeldes
#Völklingen. Das ehemalige Kaufhofgebäude in der Rathausstraße stellt mit dem angrenzenden Parkhaus den zentralen Baustein der umfangreichen Abrissmaßnahmen dar, die in der Völklinger Innenstadt bevorstehen. Ein erster Schritt dazu wurde nun mit der Erstellung der sogenannten HU-Bau gemacht. Diese „Haushaltsunterlage Bau“ ist zwingend vorgeschrieben und liegt seit Anfang Mai der Landesregierung zur Genehmigung vor. Zuvor war sie in intensiven Gesprächen mit der Firma „Modepark Röther“ abgestimmt worden, die in der Innnestadt investieren möchte.
Zum Hintergrund der bevorstehenden Abrissmaßnahme: Im Jahr 1999 hat die Kaufhof AG den Standort nach mehreren Reduzierungen endgültig geschlossen. Mit der Schließung des Kaufhofs wurde auch das Parkhaus außer Betrieb genommen. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Umnutzung des Gebäudes kam 2006 zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung des Gebäudes mit einem zukunftsorientierten Umbau wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, sodass die Stadt Völklingen im Jahr 2006 die Immobilie von dem Vorbesitzer erworben hat.
Von März 2007 bis zum September 2008 erfolgte durch die Stadt Völklingen der Abriss eines ersten Gebäudeteils von der Alten Schulstraße bis zur Karl-Janssen-Straße. Die Abrissmaßnahme „Querriegel Kaufhof“ hatte ein Kostenvolumen von 751.472,89 Euro und wurde mit Fördermitteln aus dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
In den Folgejahren versuchten dann mehrere Investoren den ehemaligen Standort neu zu vermarkten. Da es jedoch den Investoren trotz mehrerer Anläufe nicht gelang, das innerstädtische Areal erfolgreich zu vermarkten, beschloss die Stadt Völklingen im März 2015, das gesamte Grundstücksareal (zurück-) zu erwerben. Zudem hatten die Gespräche mit dem Fördermittel-Zuschussgeber (Ministerium für Inneres und Sport, Referat Städtebauförderung) sehr schnell die Erkenntnis erbracht, dass eine erfolgreiche Vermarktung zukünftig nur dann erfolgen kann, wenn das gesamte Grundstücksareal für eine Neubebauung freigeräumt ist.
Daher wird die komplexe Abbruchmaßnahme „ehemaliger Kaufhof und Umfeld“ ab 2015 im Förderprogramm „Stadtumbau – West“ ebenfalls als EFRE-Maßnahme gefördert. Diese Förderzusage verpflichtet die Stadt Völklingen zur Vorlage einer differenzierten Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) mit Übersichtsplan, Kostenberechnung, Erläuterungsbericht, Schadstoffkataster, Rückbau- und Entsorgungskonzept und statischen Berechnungen zu erforderlichen Giebelsicherungen.
Diese HU-Bau wurde Anfang Mai dem Zuschussgeber (Ministerium für Inneres und Sport) zur Genehmigung vorgelegt. Die Stadt Völklingen hofft, dass trotz des umfangreichen Prüfumfangs die Genehmigung der HU-Bau zügig erfolgt, damit die gewerblichen Abbruchmaßnahmen zeitnah vergeben werden können.
Zudem wurde die HU-Bau Ende April ausführlich und einvernehmlich mit der Firma „Modepark Röther“ abgestimmt, damit der Investor für seine geplanten Neubaumaßnahmen eine optimale Ausgangssituation in der Örtlichkeit vorfindet. (PM: Stadt VKL)