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Bürger wundern sich über Abrechnungen der Stadtwerke, doch eine Hochrechnungen sei ganz normal! : Völklingen im Wandel
Völklingen

Bürger wundern sich über Abrechnungen der Stadtwerke, doch eine Hochrechnungen sei ganz normal!

#Völklingen. Vor wenigen Tagen konnte man in einem Forum bei Facebook bei einigen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Völklingen die Verwunderung über die Abrechnungsmodalitäten der Stadtwerke Völklingen feststellen.

Stadtwerke Völklingen (Foto: A.Hell)
Stadtwerke Völklingen (Foto: A.Hell)

Auf Anfrage von Völklingen im Wandel erklärt Thomas Nowack als Abteilungsleiter Kundenbetreuung warum die Vorwunderung unbegründet ist:

„Zunächst der Hinweis, dass fast alle Stadtwerke in Deutschland in ihre Jahresrechnungen auf den Monatsletzten erstellen, obwohl die Ablesung teilweise davor lag. Zu diesem Zweck wird abgelesene Zählerstand mathematisch auf den 31.12 hochgerechnet und im System als Abrechnungszählerstand gespeichert.“ erklärt Nowack und setzt fort: „Diese sogenannte Hochrechnung ist in der Regel sehr präzis und wird für jede Energieart mit einem eigenen Rechenweg ermittelt. Es ist selbstverständlich, dass wir nicht (Anm. der Redaktion: Dieses Wort betont er) mehr Verbrauch abrechnen, als wir auch insgesamt als Bezugsmenge eingekauft haben.“

Der Abteilungsleiter erklärt den Vorteil dieses Vorgehens wie folgt: „Vorteil ist, dass der „Verbrauchszeitraum“ und der „Zahlungszeitraum“ identisch sind. Dafür gab es mehrere Gründe, z.B. eine einfache Verständlichkeit der Rechnung und genauere Rechnungen für die Vermieter (die für das Kalenderjahr Nebenkostenabrechnungen machen).“, diese Erklärung deckt sich mit Beruhigungsversuchen anderer Nutzer des Onlineforums.

Für den Kunden sei dies keine Benachteiligung, weil in  den folgenden Jahresrechnungen immer der im Vorjahr abgerechnete Zählerstand herangezogen wird. Hiermit ist den Vorwürfen, bei den Abrechnungen handele es sich um Abzocke, der Wind aus den Segeln genommen.

Thomas Nowack kündigt abschließend an: „Ab 2016, und für die Zukunft,  arbeiten wir nun genau nach dem Kalenderjahr 01.01 – 31.12. (2016) bei Zahlungen und Verbrauch.“, nun können sich die Verbraucher also darauf einstellen.

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