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Völklinger Bäckerei wieder in der Kritik : Völklingen im Wandel
Völklingen

Völklinger Bäckerei wieder in der Kritik

#Völklingen. Die Saarbrücker #Staatsanwaltschaft und die #Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten nehmen den Betriebsleiter und ehemaligen „Brotbäckchen-Chef“ C. Wetzel wieder genauer ins Visier. Gegen ihn liegen #Strafanzeigen vor.



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Die Bäckerei Panadoro, ehemals Brotbäckchen, ist wieder in der Kritik: Laut Angaben der Saarbrücker Zeitung beklagt Mark Baumeister, der regionale Geschäftsfürher der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), wieder Missstände im Betrieb der Panadoro Bäckerei, die „SZ“ zitiert ihn:

 „Wir hatten gehofft, dass sich mit dem Neuanfang etwas ändert, aber es geht weiter wie vor der Insolvenz von Brotbäckchen.“

Als die Brotbäckchen GmbH in der Insolvenz war, ging im Juni dieses Jahres die Panadoro GmbH  aus ihr hervor. Allerdings gäbe es laut „SZ“ Informationen weiter Unregelmäßigkeiten, wie zu vor auch in der insolventen Brotbäckchen GmbH: „Gehälter würden verspätet oder gar nicht gezahlt, Mitarbeiter würden bei Erkrankung gekündigt, Vermieter von Filialen bekämen die Miete nicht. Und das Unternehmen habe eine Auszubildende erst nach Monaten bei der Handwerkskammer angemeldet“, so berichtet Baumeister laut „SZ“.

Für den NGG-Chef steht dafür der frühere Geschäftsführer der Brotbäckchen GmbH und heutige Betriebsleiter C. Wetzel in der Verantwortung. Trotz seiner neuen Rolle als Betriebsleiter betreibe er das Geschäft wie ein Geschäftsführer, so der NGG-Chef Baumeister. Seine Tätigkeiten umfassen das schreiben von Abmahnungen, unterzeichnen von Kündigungen und auch für die (ausstehenden) Mietzahlungen sei er verantwortlich.

Gegenüber der Saarbrücker Zeitung verwies Wetzel auf seine Prukura, die SZ zitiert ihn kurz und bündig:

„Ich habe Prokura.“

Allerdings unterschreibe er weder als Prokurist, noch sei diese im Handelsregister eingetragen. Selbst die Geschäftspapiere können keine Klarheit verschaffen: Der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer N. Hermes aus Saarbrücken, der das unternehmen aus der Insolvenz aufgekauft hatte, ist nicht auf dem Briefpapier genannt. Er sei „(…) ja nur als Investor eingesprungen“ so sagt Hermes der „SZ“ auf Anfrage. Wetzel bezeichnet Hermes gegenüber der Zeitung als „passiven Geschäftsführer“.

Dies wird auch von Vermietern eines Ladenlokal auf dem Heidstock bestätigt: Grundsätzlich vereise Hermes in geschäftlichen Fragen auf seinen Betriebsleiter – dies zählt auch für ausstehende Mietzahlungen. Doch auch der Betriebsleiter war laut „SZ“ nicht bereit, die ausstehenden Mieten zu zahlen, er erwiederte gegenüber der Zeitung es sei nicht wahr, dass er keine Miete gezahlt habe. Man stünde zur Zeit in Mietverhandlungen. Von Verhandlungen sei aber nicht die Rede gewesen, entgegnen die Vermieter der Saarbrücker Zeitung. Sie schickten Wetzel Ende November eine fristlose Kündigung. Erst auf diesen Druck hin habe der Panadoro-Betriebsleiter gezahlt.

Auch die gegenüber der Mitarbeiter sei die Zahlungsmoral schlecht, in den Medien kann man von mehreren Klagen wegen ausstehender Gehaltszahlung lesen.

Als Geschäftsführer der Brotbäckchen Bäckerei ging er wohl ähnlich vor, die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Wetzel in diesem Zusammenhang wegen Insolvenzverschleppung. Außerdem liegen der Saarbrücker Zeitung nach eigenen Angaben „mehrere Strafanzeigen vor, in denen Wetzel im Rahmen der Insolvenz Betrug und Untreue bei Brotbäckchen vorgeworfen werden.“ Diese Tatbestände, die mit der Insolvenzverschleppung „in vielen Fällen einhergehen können und damit auch im vorliegenden Ermittlungszusammenhang nicht völlig fernliegen“, sagt Thomas Reinhardt, Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken der „SZ“. Wetzel räumte gegenüber der SZ zwar ein, eine Firmenkreditkarte für „zwei, drei Privatbuchungen“ genutzt zu haben. Stellungnahmen zu den weiteren gegen ihn erhobenen Vorwürfen lehnte er gegenüber der Zeitung allerdings ab.

Bereits 2010 ist Wetzel vom Amtsgericht in Kaiserslautern wegen Inverkehrbringens nicht zum Verzehr geeigneter Lebensmittel in einem Café in Kusel verurteilt worden. Das Urteil damals: ein Jahr, sechs Monate auf Bewährung.

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