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 Sperrzeitverkürzung gem. § 11 Abs. 5 SGastG anl. des Saarfestes 2019 in Verbindung mit der Wehrdener Kirmes. : Völklingen im Wandel
NachrichtenStadtteileWehrden

 Sperrzeitverkürzung gem. § 11 Abs. 5 SGastG anl. des Saarfestes 2019 in Verbindung mit der Wehrdener Kirmes.

#Wehrden.  Anlässlich des Saarfestes in Verbindung mit der Wehrdener Kirmes wird die Sperrstunde für die Trink- und Imbissstände in Völklingen-Wehrden wie folgt festgesetzt:



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14.06.2019 auf 15.06.2019                      auf 01.00 Uhr

15.06.2019 auf 16.06.2019                       auf 01.00 Uhr

16.06.2019        auf 23.00 Uhr

Musikdarbietungen dürfen am Freitag und Samstag bis 24.00 Uhr und Sonntag bis 22.00 Uhr erfolgen. PM Stadt VKL

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