Parkregelung auf Waldparkplatz am Waldfriedhof Stadtmitte an Allerheiligen
#Völklingen. Der Waldparkplatz ist an Allerheiligen (1. November) allgemein gesperrt.
Fahrzeuge, die folgende Friedhofsbesucher befördern, dürfen den Parkplatz jedoch benutzen: Personen ab Vollendung des 80. Lebensjahres, Schwer Geh- oder Sehbehinderte und Blinde mit amtlichem Schwerbehindertenausweis, Personen, die durch ärztliches Attest nachweisen können, dass ihnen der Fußweg nicht zumutbar ist sowie Personen, die im Besitz einer gültigen Jahresfahrgenehmigung für den Waldfriedhof Stadtmitte sind.