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Landesregierung will mit „Solarpaket“ den Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigen : Völklingen im Wandel
Saarland

Landesregierung will mit „Solarpaket“ den Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigen

Barke und Jost stellen den aktuellen Stand beim Ausbau der Photovoltaik im Saarland vor.



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In der Landespressekonferenz stellten Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke und Innen- und Bauminister Reinhold Jost den aktuellen Stand beim Ausbau der Photovoltaik im Saarland vor. Antworten gab es auf die Fragen: Wo stehen wir? Welche Maßnahmen sind geplant?

Die Energiewende und die energetische Transformation seien Schlüsselfragen für die Zukunftssicherung des Saarlandes, so Barke. Wichtig seien die Akzeptanz in der Bevölkerung und in der Politik vor Ort für die Umsetzung von Projekten mit erneuerbaren Energien. Barke weiter: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht nur für den Klimaschutz wichtig, sondern ein elementarer wirtschaftlicher Standortfaktor.“

Geplante Maßnahmen im „Solarpaket“

Der Regierungs-Entwurf der LBO-Novelle, der sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung befindet, sieht vor:

die Einführung einer Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude mit mehr als 100 qm Dachfläche (Solarpflicht gilt bei Errichtung und grundlegender Dachsanierung); es sind grundsätzlich 60 Prozent der nutzbaren Dachfläche mit Solaranlagen auszustatten,
die Einführung einer Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen; es sind grundsätzlich 60 Prozent der zur Solarnutzung geeigneten Flächen mit Solaranlagen zu überdachen,
die Schaffung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für kommunale Solarsatzungen für Wohngebäude
für sonstige Gebäude: die Einführung einer Verpflichtung, bei der Gebäudeerrichtung die Tragwerkskonstruktion und bei einer grundlegenden Dachsanierung die Lastreserve so zu bemessen, dass auf allen Dachflächen Photovoltaikanlagen errichtet werden können.
Die aktuelle Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union soll im Bereich des Verfahrensrechts umgesetzt werden; das hat zur Folge, dass für bestimmte gebäudeunabhängige Solaranlagen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, zukünftig eine Entscheidungsfrist von einem Monat gelten soll.

Erleichterungen für EE-Anlagen entlang von Schienenwegen und Autobahnen

Der Bundesgesetzgeber hat 2023 durch Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) bestimmte Freiflächen-PV-Anlagen im sogenannten Außenbereich privilegiert. Dabei handelt es sich um Anlagen in der Nähe von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen sowie PV-Anlagen in besonderer Ausführung. Zur Errichtung von Anlagen, die dieser Privilegierung unterfallen, bedarf es keiner Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen. Mit dem Wegfallen der Bauleitplanung gleicht das Land seine Bestimmungen an die des Bundes an.

Abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Balkonkraftwerken

Nach aktueller Rechtslage müssen Balkonkraftwerke, die in den Luftraum hineinragen, eine Abstandsfläche von mindestens 3 Metern zur Grenze des Nachbargrundstücks einhalten. Sie können grundsätzlich nur auf Antrag zugelassen werden. Balkonkraftwerke sollen zukünftig ohne Erfordernis von Abweichungsanträgen zulässig sein.

Erweiterungsfähigkeit für PV Anlagen auf Denkmalgeschützten Flächen

Nach dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz (§ 6) steht der An- und Aufbringung einer Solaranlage an, oder auf einem Kulturdenkmal oder in seiner Umgebung unter Genehmigungsvorbehalt.

Mit einer Verwaltungsvorschrift will das zuständige Ministerium für Bildung und Kultur eine Klarstellung in der Genehmigungspraxis vornehmen. Solaranlagen auf, an oder im Umfeld von Denkmälern sollen von den saarländischen Denkmalbehörden in der Regel zu genehmigen sein. Die Landesregierung sucht hierzu auch den Dialog mit dem Landesdenkmalrat

Solarkataster

Das Saarland plant eine gesetzliche Regelung zu einem datenschutzkonformen Angebot von Solarkatastern. Dadurch soll es eine datenschutzrechtliche Klarstellung für bestehende und geplante Kataster der Kreise geben (z.B. Regionalverband Saarbrücken).

Dies soll in einem Artikelgesetz gemeinsam mit dem Wärmeplanungsgesetz vor der Sommerpause in erster Lesung in den Landtag eingebracht werden.

Erleichterungen von Agri-PV und bundesweite Öffnung benachteiligter Gebiete

Mit dem Solarpaket I des Bundes soll der Technologieoffenheit bei der Vergütung von Agri-PV-Anlagen Rechnung getragen werden. Zudem werden die benachteiligten Gebiete – landwirtschaftliche Flächen, die sich nach EU-Recht schwer bewirtschaften lassen – durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verpflichtend für PV-Freiflächenanlagen geöffnet. Die Landesregierung prüft daher, ob die seit 2018 bestehende Saarländische Verordnung zur Errichtung von PV auf Agrarflächen – mit der das Saarland ein Vorreiter dieser Öffnung war – entsprechend nachjustiert werden muss.

Die Gesetzesänderung im BauGB wurde zum Anlass genommen, im Entwurf LEP 2030 für die Ebene der Landesplanung erstmalig in Vorranggebieten für Landwirtschaft Agri-Photovoltaikanlagen zuzulassen, da die Wachstumsbedingungen bei diesem Anlagentyp kaum tangiert werden. Mit Agri-Photovoltaikanlagen kann eine Fläche gleichzeitig für die Landwirtschaft wie auch für die Solarstromproduktion genutzt werden.

Gemeindebeteiligungsgesetz

Die Gemeinden werden an den Gewinnen installierter PV-Freiflächenanlagen teilhaben können. Damit wird auch ein Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur Gestaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse geleistet. Das Gemeindebeteiligungsgesetz war bereits Teil des „Windpaketes“ der Landesregierung und das Gesetzgebungsverfahrens soll mit zweiter/dritter Lesung im Landtag am 12. Juni abgeschlossen werden.

Kooperation mit RAG

Die Landesregierung akquiriert aktiv Flächen. So prüft das Energieministerium gemeinsam mit der RAG, ob RAG-Flächen durch Liegenschaften des Landes im Außenbereich arrondiert werden können und so für PV zur Verfügung stehen. Nach Deckung des Eigenbedarfs sollen nach jetzigem Stand rund 25 Hektar für die Stromproduktion für Wirtschaftsunternehmen im Saarland zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird die RAG eine Kooperation mit saarländischen Unternehmen für den Entwicklungs- und Realisierungsprozess anstreben.

Netzinfrastruktur und Netzausbau

Ein wichtiges Thema beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind Netzinfrastruktur und Netzausbau. In der AG Netze unter Leitung von Wirtschaftsminister Jürgen Barke geht es dabei u.a. um die erforderliche Netzintegration beim zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien, die Optimierung der Netzanschlussprozesse im Saarland und die wechselseitige bessere Synchronisierung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus mit dem Netzausbau.

Das laufende Monitoring zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Saarland finden Sie quartalsbezogen unter folgendem Link: www.saarland.de/monitoring

Landesregierung will mit „Solarpaket“ den Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigen

 

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