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Innenministerium stellt Online-Ratgeber zum „Umgang mit ‚Facebook-Partys‘, Flash- und Smartmobs“ vor : Völklingen im Wandel
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Innenministerium stellt Online-Ratgeber zum „Umgang mit ‚Facebook-Partys‘, Flash- und Smartmobs“ vor

Monika Bachmann, Ministerin für Inneres und Sport, hat am 6. Juni 2013, gemeinsam mit der Fachhochschule für Verwaltung, dem Landespolizeipräsidium und dem Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Ortspolizeibehörden einen Ratgeber für den „Umgang mit ‚Facebook-Partys‘, Flash- und Smartmobs“ vorgestellt. Die Online-Broschüre richtet sich vor allem an die Ortspolizeibehörden im Saarland.„Ein spontanes Ereignis wie die Facebook-Party 2011 im Heusweiler Ortsteil Numborn kann die Behörden vor Ort vor ein großes Problem stellen. Um auf solch eine spontane Versammlung angemessen reagieren zu können, hat eine vom Innenministerium ins Leben gerufene Arbeitsgruppe Strategien und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, die im Umgang mit solchen Veranstaltungen helfen sollen. Der daraus entstandene Ratgeber soll den Ortspolizeibehörden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betroffenen Behörden als Materialsammlung dienen und Handlungsoptionen im Umgang mit solchen Veranstaltungen bieten. Gleichzeitig kann der Leitfaden von Veranstaltern genutzt werden, um ihre Events rechtssicher zu organisieren“, so Innenministerin Monika Bachmann.



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Der Ratgeber ist in vier Bereiche unterteilt:

  1. Erklärung des Phänomens und Begriffsbestimmungen der verschiedenen Versammlungsarten (Facebook-Partys, Flashmobs, Smartmobs)
  2. Eine Vorstellung der verschiedenen Rechtsbereiche mit welchen die Ortspolizeibehörden in Berührung kommen und spezielle Rechtsgebiete (z.B. Jugendschutzgesetz, Versammlungsgesetz, Straßenrecht, Straßenverkehrsrecht, Allgemeines Polizeirecht )
  3. Handlungsoptionen für die handelnden Behörden (z.B.: Ermitteln des Veranstalters, Kontaktaufnahme mit Veranstalter, Kooperationsgespräch, Informationsaustausch und Abstimmung mit potenziell zuständigen Stellen, rechtliche und sachliche Bewertung aller Informationen, Deeskalationsmaßnahmen vor Ort, Maßnahmen gegen einzelne Störer (Vollzugspolizei), Auflösungsverfügung (Ortpolizeibehörde), gemeinsame Einsatzbewertung, Dokumentation der Erfahrungen)
  4. Vier Anlagen als wichtige Unterstützung für die Behörden. Diese sind:
    Anlage 1) Kriterien zur Gefährdungseinschätzung
    Anlage 2) Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände (z.B. OWIG: § 113, Unerlaubte Ansammlung, JSchG: §§ 9, 28, Verbotene Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche, StGB: § 113, Widerstand; § 123, Hausfriedensbruch)
    Anlage 3) Übersicht der Stellen und Personen die zu beteiligen sind (z.B. Ortspolizeibehörde, Vollzugspolizei, Rettungsdienste, Jugendpflege)
    Anlage 4) Muster für eine Lautsprecherdurchsage im Falle einer Versammlungsauflösung

Die Broschüre wird als Onlinebroschüre per Email den Ordnungsämtern zur Verfügung gestellt. Außerdem steht sie auf der Seite des Ministeriums für Inneres und Sport unter www.kommunales.saarland.de zum Download zur Verfügung.

(PM Ministerium für Inneres und Sport)

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