Grundschule Heidstock: OB weist Vorwürfe entschieden zurück
#Völklingen/#Heidstock. Oberbürgermeister Klaus Lorig hat den Vorwurf der SPD-Fraktion (Wir berichteten) im Völklinger Stadtrat, er arbeite mit Tricks gegen die Umwandlung der Grundschule Heidstock in eine gebundene Ganztagsschule, entschieden zurückgewiesen. Der Völklinhger Verwaltunschef stellte klar: „Ich verhindere noch verzögere ich den entsprechenden Stadtratsbeschluss.“Lorig verwies hingegen auf die derzeitige Sachlage: Dem Beschluss des Stadtrates vom 24. November dieses Jahres, zur Ausfinanzierung der Maßnahme eine Genehmigung über einen weiteren Betrag von 200.000 Euro als Kredit vom LAVA (Kommunalaufsicht) zu erhalten, sei mit Datum vom 1. Dezember die schriftliche Aufforderung der Kommunalaufsicht ergangen, der Stadtrat Völklingen möge die Gründe für dessen Einschätzung der Unabweisbarkeit der Baumaßnahme darlegen.
Hierzu hat mit E-Mail vom 11. Dezember Herr Kuhn – im Auftrag seiner SPD-Fraktion, der Linke und des Bündnis 90/Die Grünen – eine Stellungnahme zur Begründung der Unabweisbarkeit des Bauvorhabens an die Verwaltungsleitung gesandt. Diese Stellungnahme war verbunden mit der Aufforderung, diese umgehend an das LAVA weiterzuleiten. Unabhängig davon, dass aus Sicht der Verwaltung nach wie vor an der gegenteiligen Bewertung der Unabweisbarkeit festgehalten wird („keine zwingende rechtliche Verpflichtung“), werde die Stellungnahme der drei Fraktionen unverzüglich an das LAVA weitergegeben.
Lorig: „Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht die Angelegenheit bewerten wird.“ Sollte der Nachweis der Unabweisbarkeit des Vorhabens geführt und anerkannt werden, ist formal die Änderung des Wirtschaftsplanes 2015/16 des Eigenbetriebes GGM durch Stadtratsbeschluss erforderlich, für die dann eine erweiterte Kreditermächtigung in Höhe von 200.000 Euro erteilt würde.
Es ist beabsichtigt, den zuständigen Werksausschuss des GGM in seiner nächsten Sitzung am 14. Januar vorberatend mit der Angelegenheit zu befassen. Der Völklinger Oberbürgermeister: „Von einer Trickserei, Verhinderung oder Verzögerung kann daher keine Rede sein.“