
Doppelmord in Völklingen: Bundesgerichtshof befasst sich mit dem Fall
Karlsruhe/Völklingen (KI-Grafik). Fast 30 Jahre nach einem tödlichen Verbrechen in Völklingen ist das Strafverfahren noch immer nicht abgeschlossen. Nachdem das Landgericht Saarbrücken im Juni 2025 einen heute 71 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt hatte, wird sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Urteil befassen. Die Verhandlung über die eingelegten Revisionen ist für den 30. September angesetzt.
Die Tat ereignete sich am 15. Dezember 1996. Nach den Feststellungen des Gerichts wurden ein 40-jähriger Mann und seine 51-jährige Ehefrau in ihrer Wohnung mit einer zerbrochenen Gardinenstange getötet. Anschließend setzte der Täter die Wohnung in Brand. Sieben weitere Bewohner des Hauses konnten sich nur knapp vor den Flammen retten.

Über viele Jahre blieb das Verbrechen ungeklärt, obwohl bereits damals Fotos existierten, auf denen der spätere Angeklagte in der Wohnung zu sehen war. Erst neue Ermittlungen einer Beamtin der Cold-Case-Einheit führten im Jahr 2024 zu entscheidenden Erkenntnissen und schließlich zur Anklage gegen den heute 71-Jährigen.
Im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft wegen eines aus ihrer Sicht von Habgier geprägten Tatmotivs eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Das Landgericht bewertete die damalige Drogensucht des Angeklagten jedoch als strafmildernden Umstand und ging von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Deshalb wurde der Mann wegen zweifachen Mordes sowie siebenfachen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.
Gegen dieses Urteil legten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Revision ein. Damit wird sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Verfahren und der Entscheidung des Landgerichts befassen.
Der SR berichtete zuerst.



