Brut- und Setzzeit heimischer Vögel und Wildtiere beginnt am 1. März
Ministerin Berg: „Jungtiere bitte nicht anfassen und Regeln beachten“

Nicht nur der meteorologische Frühling beginnt ab dem 1. März, sondern auch die Brut- und Setzzeit vieler heimischer Vögel und Wildtiere. In dieser Zeit suchen diese vermehrt Schutz in Hohlräumen, Hecken, Baumkronen oder Nischen in Gärten. Vom 1. März bis zum 30. September ist deshalb besondere Vorsicht bei Gartenarbeiten geboten. Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in dieser Zeit weder abgeschnitten noch „auf den Stock gesetzt“ oder beseitigt werden.
„Leinen Sie zum Schutz der Jungtiere, wie zum Beispiel Rehkitze, Ihre Hunde im Wald an und vermeiden Sie, abseits der Wege zu gehen“, empfiehlt Umweltministerin Petra Berg. „Für Hundebesitzerinnen und -besitzer gilt während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, dass sie ihre Tiere in der freien Natur nur unter bestimmten Umständen von der Leine lassen dürfen, zum Beispiel, wenn gewährleistet ist, dass der Weg nicht verlassen wird. Überdies können die Gemeinden weitere Regelungen zur Leinenpflicht von Hunden treffen. In Landschafts- oder Naturschutzgebieten sowie in Wildschutzgebieten gelten ganzjährig spezielle Regelungen zur Anleinpflicht von Hunden, die in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen geregelt werden.“
In der Brut- und Setzzeit legen einige Tiere, beispielsweise Rehe, ihre Kitze im Gras ab und kehren nur zurück, um sie zu säugen. Dabei handelt es sich um einen normalen Vorgang, der aber Gefahren für die Jungtiere birgt. „Aufgefundene Jungtiere müssen unbedingt an Ort und Stelle belassen werden und dürfen auch keinesfalls angefasst werden. Nicht immer sind sie hilflos oder verletzt. Meist ist das Muttertier nicht weit und hat das Jungtier nur zum Schutz abgelegt“, so die Ministerin weiter. „Menschliches Eingreifen kann dazu führen, dass die Jungen von ihren Müttern verstoßen werden.“
In Wildkatzengebieten ist besondere Vorsicht geboten: „Wildkätzchen werden schnell mit jungen Hauskatzen verwechselt. Bewegt man sich in einem solchen Gebiet und findet ein herrenloses Katzenbaby, sollte man es nicht mitnehmen, um sicherzugehen, dass die Mutter es wiederfindet“, appelliert Berg und weist in dem Zuge auf die Kampagne „Wilde Kätzchen im Wald lassen“ des BUND hin.
Nimmt man Tiere aus der Natur mit nach Hause, kann das auch rechtliche Konsequenzen haben: Die Mitnahme eines Wildtieres ohne das Einverständnis der jeweiligen Jagdpächterin oder des jeweiligen Jagdpächters erfüllt nach dem Bundesjagdgesetz den Straftatbestand der Wilderei.
Weitere Informationen, Broschüren und Ansprechpartner zum Thema finden Sie unter folgenden Links:
www.saarland.de/brut-und-setzzeit
www.saarland.de/tiereinnot
www.saarland.de/ansprechpartner-naturschutz
www.saarland.de/voegelinnot
www.saarland.de/wildtierauffangstation
https://www.bund.net/bund-tipps/detail-tipps/tip/wilde-kaetzchen-im-wald-lassen/



