Ab 25. Februar: Anmeldung zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien
Ab Mittwoch, 25. Februar 2026, beginnt im Saarland die Anmeldephase für die weiterführenden Schulen. Eltern von Kindern, die derzeit die vierte Grundschulklasse besuchen, können diese dann bis zum 3. März zur Aufnahme in eine Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium anmelden.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Jedes Kind bringt eigene, vielfältige Talente und Stärken mit – und genau diese verdienen es, gesehen und gefördert zu werden. Die Wahl der passenden Schulform eröffnet die Möglichkeit, erfolgreich und mit Freude zu lernen. Unsere Schulen mit ihren besonderen Profilen bieten dafür beste Voraussetzungen und vielfältige Wege zum eigenen Ziel. In den vergangenen Wochen konnten sich Eltern umfassend informieren, um nun gemeinsam mit ihren Kindern eine gut überlegte Entscheidung zu treffen. Dabei ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Begabungen des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Denn Bildungsbiographien verlaufen nicht immer geradlinig – und das ist auch gut so. Unser saarländisches Schulsystem stärkt Bildungsgerechtigkeit, öffnet Chancen und gibt jedem Kind die Unterstützung, die es für seinen ganz persönlichen Weg braucht.
Anmeldungen sind unter der Woche und samstags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr möglich. Aufgrund des notwendigen Informationsaustauschs und der Übermittlung des Originals des Halbjahreszeugnisses ist die Anmeldung vor Ort in der Schule erforderlich. Eine vorherige Terminabsprache mit der weiterführenden Schule – telefonisch oder online – ist empfehlenswert.
Grundlage für die Entscheidung der Eltern, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll, sind das Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der jeweiligen Grundschule sowie die entsprechenden Informationsveranstaltungen. Informationen zu der jeweiligen Schule und zum Anmeldeprozess finden Eltern auf den Webseiten der jeweiligen Schulen und Schulträger.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
· das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule
· eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
· entweder
o ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder), aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
o ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
o eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
o eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.
Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 7. August 2026 nachgereicht werden.



