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Anmeldung der Schüler*innen für das Schuljahr 2022/2023 in der Stadt Völklingen : Völklingen im Wandel
NachrichtenStadtteileVölklingen

Anmeldung der Schüler*innen für das Schuljahr 2022/2023 in der Stadt Völklingen

#Völklingen/#Stadtteile. Die Anmeldung zur Aufnahme der schulpflichtigen Kinder in den Grundschulen der Stadt Völklingen erfolgt am Mittwoch, 13. Oktober von 15 bis 18 Uhr in der für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen Schule.



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Die Anmeldung der Schulneulinge in der GGTS Heidstock/Luisenthal erfolgt am 12. November 2021 von 14 bis 17 Uhr.

 

Anmeldepflichtig sind alle Kinder, die bis zum 01. Juli 2022 das 6. Lebensjahr vollendet haben (Geburtszeitraum 02.07.2015 bis einschließlich 01.07.2016) und alle Kinder, die bisher zurückgestellt waren.

 

Nach dem Schulpflichtgesetz können auch Kinder, die in der Zeit vom 02. Juli 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung nach Durchführung eines Beratungsgespräches mit den Erziehungsberechtigten. Sie kann sich dabei auf die Erkenntnisse eines/einer Schul- oder Amtsarztes/Amtsärztin oder eines/einer Schulpsychologen/in stützen. Die Anmeldungen sind an dem vorgenannten Termin bei der für den jeweiligen Wohnbezirk zuständigen Schule vorzunehmen.

Grundschule Haydnstraße, Stadtmitte

Zum Grundschulbezirk gehören die komplette Kühlweinstraße und alle Straßen ostwärts der Moltkestraße bzw. Kühlweinstraße (mit Ausnahme der Gerhardstraße und der Straßen, die zum Wohnbezirk Heidstock gehören). Nicht mehr zum Grundschulbezirk Haydnstraße gehören weiterhin folgende Straßen: Cloosstraße, Danziger Straße ungerade 1-13 und gerade 2-2d, Fontanestraße, Heinestraße ungerade 1-33 und gerade 2-20, Kleiststraße, Lessingstraße, Marktstraße, Moltkestraße, Schillerstraße

 

Grundschule Bergstraße/Röchlinghöhe

(Stammschule Bergstraße)

Zu diesem Grundschulbezirk gehören alle übrigen Straßen der Stadtmitte, die sich westlich der Kühlweinstraße (komplette Kühlweinstraße siehe Grundschulbezirk Haydnstraße) befinden. Weiter gehört zum Schulbezirk Grundschule Bergstraße/Röchlinghöhe die komplette Moltkestraße und Zum Waldfriedhof. Nicht dazu gehören folgende Straßen: Alte Schulstraße, Alter Markt, Bismarckstraße ungerade bis 43 und gerade bis 62, Brunnenstraße, City-Promenade, Eligius-Passage, Hofstattstraße ungerade bis 73, gerade bis 72, Im Alten Brühl, In der Grät, Karolinger Straße, Kirchgasse, Poststraße gerade 2 – 40, Rathausstraße

 

Grundschule Bergstraße/Röchlinghöhe

(Dependance Röchlinghöhe)

Alle Straßen des Stadtteiles Röchlinghöhe und die komplette Karl-Janssen-Straße. Die Zuordnung zum jeweiligen Schulstandort erfolgt durch die Stammschule. Bitte beachten: Die Anmeldung der Schulneulinge des Stadtteiles Röchlinghöhe für das Schuljahr 2022/2023 erfolgt zentral in der Stammschule Bergstraße, Bergstraße 30. Stammschule und Dependance bilden einen Schulbezirk. Die Zuweisung von Schülerinnen/Schülern an die betreffende Schule obliegt der Schulleitung.

Gebundene Ganztagsgrundschule Völklingen/Heidstock-Luisenthal, Neckarstraße

Stadtteil Heidstock einschließlich Gerhardstraße und kompletter Stadtteil Luisenthal

 

Grundschule Am Hasseleich, Fürstenhausen

Komplette Ortsteile Fenne und Fürstenhausen sowie folgende Straßen aus der Innenstadt: Alte Schulstraße, Alter Markt, Bismarckstraße gerade Zahlen bis 62 und ungerade Zahlen bis 43, Brunnenstraße, Citypromenade, Eligiuspassage, Hofstattstraße ungerade Zahlen bis 73 und gerade Zahlen bis 72, Im Alten Brühl, In der Grät, Karolinger Straße, Kirchgasse, Poststraße gerade 2-40 und ungerade 3-39, Rathausstraße

 

Grundschule Wehrden/Geislautern (Dependance Geislautern)

Gesamter Stadtteil Geislautern und Teile des ehemaligen Grundschulbezirkes Saarstraße aus dem Stadtteil Wehrden wie folgt: Im Gerstengarten, Jakobstraße, Hostenbacher Straße, In den Bruchwiesen, Grabenstraße, Lorenzstraße, Saarstraße, Zur Turnhalle, Ludweilerstraße, Hallerstraße, Margarethenweg, Ehrengrundstraße, Niklasstraße, Waldstraße, Im Rehwinkel, Mühlenstraße, Zur Rossel, In der Au, Hanseaweg.

 

Grundschule Wehrden/Geislautern (Stammschule Wehrden)

Gesamter Stadtteil Wehrden –  mit Ausnahme der Hallerstraße, Margarethenweg, Ehrengrundstraße, Niklasstraße, Waldstraße, Im Rehwinkel, Mühlenstraße, Zur Rossel, Ludweilerstraße, Im Gerstengarten, Jakobstraße, Hostenbacher Straße, In den Bruchwiesen, Grabenstraße, Lorenzstraße, Saarstraße, Zur Turnhalle.

 

Grundschule Ludweiler/Lauterbach (Stammschule Ludweiler)

Gesamter Stadtteil Ludweiler

 

Grundschule Ludweiler/Lauterbach (Dependance Lauterbach)
Gesamter Stadtteil Lauterbach. Bitte beachten: Die Anmeldung der Schulneulinge

des Stadtteiles Lauterbach für das Schuljahr 2022/2023 erfolgt zentral in der Stammschule Ludweiler, Schulstraße 12.

 

Bei der Anmeldung sind die Kinder unbedingt vorzustellen, außer an der GS Ludweiler/Lauterbach und der GS Geislautern/Wehrden werden die Kinder nicht vorgestellt. Das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde und ein Impfausweis des schulpflichtigen Kindes sind mitzubringen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder sind für die ordnungsgemäße Anmeldung verantwortlich.

 

Wegen der Corona-Pandemie müssen bei der Anmeldung besondere Schutzmaß-

nahmen ergriffen werden. Der Zutritt zum Schulgelände ist schulfremden Personen erlaubt, wenn sie einen tagesaktuellen Nachweis über das Fehlen einer Infektion mind. basierend auf einen Antigen-Schnelltest (§5a VO-CP) haben, einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen Genesenennachweis vorweisen können.

 

Auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ein Abstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten und beim Eintritt ins Gebäude sind Hände zu desinfizieren. Die Hinweise der aufsichtführenden Personen müssen unbedingt beachtet werden!

 

Aufgrund des § 20 Infektionsschutzgesetz (Masernschutz) wird eine Bescheinigung über den Impfschutz der Kinder benötigt.

 

Der Termin für die ärztliche Untersuchung der Kinder wird von den Eltern schriftlich vom staatlichen Gesundheitsamt mitgeteilt.

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