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Fast ein Geisterspiel für 1. FC Saarbrücken: Stehplatzbereiche bleiben gegen Trier gesperrt : Völklingen im Wandel
Völklingen

Fast ein Geisterspiel für 1. FC Saarbrücken: Stehplatzbereiche bleiben gegen Trier gesperrt

#Völklingen/#Saarbrücken. Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung am Montag entschieden, dass der 1. FC Saarbrücken sein Regionalliga-Heimspiel gegen Eintracht Trier am 9. April (ab 14.00 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen muss, das teilt der Verein am Dienstag auf seinen Webseiten mit.



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Gegen Trier dürfen nur die rund 500 Sitzplätze des Hermann-Neuberger-Stadions genutzt werden. Bei diesem Topspiel muss der FCS also auf mindestens 3000 erwartete Zuschauer verzichten (Foto: Hell)
Gegen Trier dürfen nur die rund 500 Sitzplätze des Hermann-Neuberger-Stadions genutzt werden. Bei diesem Topspiel muss der FCS also auf mindestens 3000 erwartete Zuschauer verzichten (Foto: Hell)

Sämtliche Stehplatzbereiche des Hermann-Neuberger-Stadions in Völklingen müssen geschlossen bleiben (Blöcke A, B, C, D). Lediglich der Sitzplatzbereich der Haupttribüne darf geöffnet werden. Dem Gastverein ist gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Spielordnung von den Haupttribünen-Eintrittskarten ein Kontingent von 10% zur Verfügung zu stellen.

Der 1. FC Saarbrücken wollte im Rahmen der mündlichen Verhandlung Argumente liefern, um die Strafe zu reduzieren. Während es vor dem Pflichtspielstart deutliche Gesprächsbereitschaft gab, ließen die Vorfälle aus dem Spiel gegen Worms die Aussichten gegen Null tendieren. Obwohl kurz zuvor der erste Urteilsspruch erfolgte, wurde auch in der EWR-Arena erneut Pyrotechnik gezündet.

Das Sportgericht der Regionalliga Südwest berücksichtigte bei seinem Urteil die Verfehlungen der Saarbrücker Anhänger aus den Spielen gegen den FK Pirmasens, gegen Waldhof Mannheim, gegen den SV Eintracht Trier, gegen den FC Homburg, gegen den TSV Steinbach sowie am 29. Februar bei Wormatia Worms. Besonders schwerwiegend bewertete das Sportgericht hierbei die Vorfälle aus dem Spiel beim SV Eintracht Trier. Das Spiel stand aufgrund massiver Ausschreitungen durch Anhänger des 1. FC Saarbrücken kurz vor dem Spielabbruch und hatte fünf verletzte Personen zur Folge. U. a. kam es zu einem Blocksturm vor Spielbeginn, massivem Einsatz von Pyrotechnik, Einsatz von Knallkörpern und Übersteigung der Innenraumumzäunung.

Das Urteil des Sportgerichts ist rechtskräftig.

Das Hermann-Neuberger-Stadion bietet 7600 Stehplätze, diese bleiben gegen Trier leer.

Das Sportgericht hat dem Verein empfohlen, zukünftig für geeignete Maßnahmen zu sorgen, so dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen. Gewaltbereite Zuschauer schaden dem Fußball und insbesondere den Vereinen. Pyrotechnik und Knallkörper sind in Stadion verboten. Die Satzungen und Ordnungen der Verbände sind klar formuliert und sind von den Vereinen einzuhalten.

Dieses Strafmaß soll dem 1. FC Saarbrücken verdeutlichen, dass neben seinen überwiegend fußballeventorientierten Zuschauern ein geringer Teil immer wieder Störungen verursacht, die nicht zu dulden sind. Proaktiv soll den störungsverursachenden Anhängern mit Ankündigung und Durchsetzung von Strafen entgegengewirkt werden.


Quelle: Webseite des 1. FC Saarbrücken.

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