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Völklinger Linke fordert: Mehr Licht in die „Dunkelkammern der Demokratie“

#Völklingen.  „Nachdem immer mehr Kommunen – insbesondere in Bayern – die Aufsichtsratssitzungen kommunaler GmbHs für die Teilnahme interessierter Bürger und der Medien öffnen, ist es Zeit auch in Völklingen hier mehr Transparenz zu schaffen“, erklärt Paul Ganster für die Fraktion Die Linke.



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Fraktion Die Linke bringt Antrag zur Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen ein

Es müsse für die BürgerInnen ersichtlich sein, welcher Stadtrat in seiner Rolle als Aufsichtsrat wofür stimme, welche Begründungen von den einzelnen Mitgliedern bei wichtigen Entscheidungen angeführt werden, beispielsweise, wenn es um Preiserhöhungen, um den Takt des Nahverkehrs, die ökologische Ausrichtung des Energieversorgers oder die Sinnhaftigkeit von über die Daseinsfürsorge hinausgehenden Vorhaben wie der Meeresfischzucht gehe.

„Solche Fragen interessieren viele Bürger, weil sie wissen wollen, welche Position oder Argumente ihr gewählter Stadtratsvertreter in Diskussion und Entscheidung einnimmt, denn letztendlich geht es bei diesen Thema um das Geld der Bürger und um die grundsätzliche Frage, inwieweit Politik privatisiert und die Öffentlichkeit ausgesperrt werden darf“, ergänzt Paul Ganster.

Aus diesem Grund habe die  Fraktion Die Linke einen Antrag eingebracht, der zumindest eine Teilöffentlichkeit der Aufsichtsratssitzungen kommunaler Gesellschaften vorsehe.

Dass eine solche Öffnung der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht möglich ist, ergibt sich aus dem Urteil des VG Regensburg 02.02.2005 – RN 3 K 04.1408, welches vom bayrischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde.

In der Urteilsbegründung heißt es u.a:
„Einer Kommune und ihren Gesellschaften, welche ihre Bürger lediglich als unmündige Störenfriede ansehen, die sowieso nicht wissen, was richtig ist und lediglich Sand ins Getriebe streuen wollen, fehlt der Respekt vor dem Souverän.

Aufsichtsratsvorsitzende und Geschäftsführer, die ausschließlich sich selber das Recht einräumen zu bestimmen, zu welchen Zeitpunkten und in welchen Portionen die Öffentlichkeit unterrichtet wird, wollen durch ein Unterrichtungsmonopol, noch dazu in der Form der nicht interaktiven Verlautbarung, die öffentliche Meinungsbildung verkürzen und in eine bestimmte Richtung beeinflussen. … Kaum wagt ein Aufsichtsratsmitglied jedoch den Anflug eines öffentlichen Einwands, wird es mit Sanktionen bedroht, z. B. einem Strafantrag der Gesellschaft oder Schadensersatzforderungen. Die plurale Demokratie lebt aber von der freien Meinungsbildung. Im Konzert der verschiedenen Meinungen bildet sich das optimale Ergebnis heraus. Sachliche Meinungsbeiträge erfordern jedoch Informiertheit. Gerade die oppositionelle Gegenrede von Minderheiten ist wichtig, die den Standpunkt der Mehrheit in Frage stellt. Hat die herrschende Meinung die besseren Argumente, wird sie sich gegen Angriffe behaupten.“

„Es scheint fast so, als ob der Richter die unheilige Allianz aus Stadtverwaltung und großer Koalition aus CDU und SPD in Völklingen kennt, welche die Öffentlichkeit fürchtet, wie der Teufel das Weihwasser“, fügt Paul Ganster hinzu.

(PM Die Linke Völklingen PG)

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