Stadt Völklingen nimmt Stellung zum Vorhaben METABOLIC EXPLORER (METEX)
#Völklingen/#Carling. Stadt Völklingen nimmt Stellung zum Vorhaben des französischen Unternehmens METABOLIC EXPLORER (METEX) zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Produktionseinheit für die Herstellung von 1,3-Propandiol (PDO) und Buttersäure (AB) durch Bakterienfermentation (GVO-Bakterien) auf der Chemieplattform Carling / Saint Avold
„Wir sehen die Pläne von METEX, eine Propandiol- und Buttersäure-Fabrik in Saint Avold zu errichten und zu betreiben, sehr kritisch“, sagt Oberbürgermeisterin Christiane Blatt.
Hergestellt werden sollen diese Produkte mittels eines biotechnologischen Verfahrens. Buttersäure wird vor allem als Zusatzstoff in Futtermitteln als Alternative zu Antibiotika eingesetzt. Zudem wird 1,3-Propandiol bei der Herstellung von Kosmetika und Textilien verwendet. Die Kapazität der geplanten Anlage entspricht etwa 5000 Tonnen 1,3-Propandiol und ca. 1086 Tonnen Buttersäure pro Jahr.
Die Industrieplattform im lothringischen Saint-Avold / Carling liegt unmittelbar an der deutsch-französischen Grenze. Die nächstgelegene saarländische Ortschaft ist der Völklinger Stadtteil Lauterbach.
Die Industrieplattform Carling beherbergt verschiedene industrielle Fertigungsstätten. Eigentümer und Hauptproduzent ist die Firma Total Petrochemicals de France (TPF). Neben Anlagen der Petrochemie werden vor allem Kunststoffe hergestellt. In direkter Nachbarschaft betreibt das Unternehmen Uniper den Kraftwerkskomplex Emile Huchet auf dem elektrische Energie durch Kohle- und Gaskraftwerksblöcke erzeugt wird. Die ehemals auf dem Gelände ansässige Kokerei, Cokes of Carling, ist mittlerweile stillgelegt und vollständig zurückgebaut.
Oberbürgermeisterin Christiane Blatt: „Auch wenn die Ansiedlung neuer Industriezweige im Umkreis der Mittelstadt Völklingen grundsätzlich sehr begrüßt wird und die Schaffung der damit verbundenen neuen Arbeitsplätze und weiterer positiver Aspekte, so hat die Stadt Völklingen verbunden mit dem staatlichen Auftrag der Fürsorge für die Bürgerinnen und Bürger auch die mögliche negativen Auswirkungen zu beachten. Dementsprechend setzt sich die Stadtverwaltung Völklingen durchaus kritisch mit dem geplanten Vorhaben auseinander.“
Timm Mathis, Jurist und Leiter des Fachbereiches Bürgerdienste hat sich intensiv mit dem Vorhaben auseinander gesetzt und hat mit Bürgermeister Christof Sellen und Oberbürgermeisterin Christiane Blatt eine Stellungnahme an den zuständigen Anhörungsleiter im Saint Avolder Rathaus auf den Weg gebracht.
Jurist Mathis erklärt: „Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf den Schutz der oberirdischen Gewässer, die Reinhaltung der Luft und der gesundheitlichen Risiken, sowie die allgemeine Risikokontrolle zu legen, welche auch im Rahmen einer Überprüfung des Vorhabens durch die französische Umweltbehörde im Fokus standen.“
Stellungnahme:
I.
Die Hauptbefürchtung ist vor allem eine (steigende) Geruchsbelastung durch die Arbeit mit Buttersäure. Der Geruch von Buttersäure kann von Menschen und Tieren in kleinen Spuren wahrgenommen werden. Für den Menschen sind bereits Konzentrationen ab 0,06 mg pro Kubikmeter wahrnehmbar.[1]
Ob die derzeitig durch die französische Behörde angeführte Einschränkung der Geruchs- und Luftemission ausreicht, um die Bürgerinnen und Bürger ausreichend zu schützen, ist zumindest anzuzweifeln. Metex selbst hat erklärt, dass die Scrubber in der Hauptanlage die Aufgabe haben, die Luft- und Geruchsemissionen einzuschränken.
Es muss demnach gewährleistet sein, dass eine unbedingte Reinhaltung der Luft erfolgt. Es wäre wünschenswert, dass sich die Betreibergesellschaft hier verbindlich unter Vorlage eines Maßnahmenplanes erklärt.
Weiter ist zu beachten, dass sofern sich durch die Abluft die Schadstoffe in Form von Wolken bilden, nicht abgeschätzt werden kann, wo diese gegebenenfalls abregnen, sodass es auch unter diesem Gesichtspunkt unerlässlich ist, eine besonders gründliche Filterung der Abluft zu gewähren.
So weist die französische Umweltbehörde in der Gefahrenabschätzung zwar auf Folgendes hin:
Szenarien könnten irreversible Auswirkungen haben, die möglichweise über die Grenze der Anlage hinausgehen, ohne dabei jedoch über die Plattform hinauszugehen oder bewohnte Gebiete zu betreffen:
- der Fermenter, im Fall einer Explosion nach einem Druckanstieg, der zu Überdruckeffekten führen würde;
- das Ammoniak, das im Fall eines Verschüttens von Ammoniaklösung freigesetzt würde, was bei Entweichen zu einer toxischen Wolke führen könnte.
Dieser Hinweis ist jedoch als keineswegs beruhigend zu vernehmen, da bei einer toxischen Wolke der tatsächliche Gefahrenradius kaum dahingehend abschätzbar sein dürfte, dass diese die Chemieplattform nicht verlassen wird.
Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass es unabdingbar sein wird, eine umfassende Filterung der Luft zu gewährleisten. Ein Verweis auf eine Einschränkung der Luft- und Geruchsemission reicht daher gerade nicht aus.
II.
Es bestehen weiter zu den vorgenannten Bedenken zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch Ungewissheiten hinsichtlich geplanter grenzüberschreitender Notfalleinrichtungen für den Fall eines Zwischenfalles.
Aufgrund der räumlichen Nähe und dem gewissermaßen nicht planbaren Verlauf etwaiger Geruchsbelästigungen auch über Ländergrenzen hinweg bedarf es noch umfassender Information über Notfall und Warneinrichtungen. Dies ist auch vor dem Hintergrund, dass sich die neue Anlage in unmittelbarer Nähe des bereits bestehenden Chemie-Industrieparks befindet von besonderer Bedeutung.
Die bisherige (noch unzureichende) Bewertung Luftbelastung bezieht sich ausschließlich auf den störungsfreien Normalbetrieb der neuen Anlage. Für etwaige Störfälle sind noch keine ausreichenden Angaben gemacht und entsprechenden Vorkehrungen zumindest skizziert.
Eine Vorstellung der grenzüberschreitenden Notfallpläne werden insbesondere vor dem Hintergrund der vorgenannten Gesundheitsgefahren, wie bei einer Methangas- oder Ammoniakwolke zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger bisher nicht vorgelegt.
Nach der Seveso III Richtlinie bedarf es hier einer umfassenden Aufklärung über die geplanten bzw. vorhandenen Warn- und Notfalleinrichtungen sowie der öffentlichen Beteiligung (vgl. Art. 12 Abs. 5 Seveso III Richtlinie). Es darf davon ausgegangen werden, dass die europarechtlichen Vorschriften auch auf nationaler Ebene entsprechend beachtet werden. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Genehmigung erteilt werden kann und wird.
III.
In der Gesamtschau fehlt bisher auch, nicht nur unter Berücksichtigung der nun neu geplanten Anlage, eine belastbare Analyse etwaiger Gesundheitsbelastungen durch die gesamte Chemieplattform Carling für die in Grenznähe wohnenden Bürgerinnen und Bürger.
Es konnte in der Vergangenheit, trotz vielseitiger Bemühungen der Betreiberfirma, nicht immer eine Geruchsbelästigung vermieden werden, sodass eine gesundheitliche Belastung durch chemische Emissionen und Immissionen als nicht grundsätzlich ausgeschlossen angesehen werden kann.
Ferner verweist die französische Umweltbehörde zutreffenderweise darauf, dass nunmehr auch chemische Stoffe zum Einsatz kommen sollen, welche als möglicherweise krebserregend eingestuft sind. Dies sollte den Ansatzpunkt bieten, eine generelle Analyse und Bewertung der möglichen Gesundheitsgefahren für die Anrainer vorzunehmen und auch das neue Projekt dann unter den daraus resultierenden Gesichtspunkten zutreffend zu bewerten und diese Ergebnisse öffentlich bekannt zu machen. Hiervon sollte dann auch die Genehmigung des neuen Projektes abhängig gemacht werden bzw. die genauen Bedingungen.
IV.
Des Weiteren ergibt sich aus der Stellungnahme des Umweltministeriums, dass in der neu geplanten Fabrik genveränderte Bakterien eingesetzt werden sollen. Allein hieraus ergeben sich weitergehende, tiefgreifenden Bedenken gegen den geplanten Neubau. Weitergehend bedarf der Einsatz genveränderter Bakterien, unabhängig von der derzeitigen Beurteilung des Umweltministeriums als unproblematisch, einer genauen Überprüfung.
Dementsprechend sind die in der Stellungnahme enthaltenen Bedenken umso mehr zu beachten und die begehrte Genehmigung im derzeitigen Moment schlichtweg nicht zu erteilen.
Oberbürgermeisterin Christiane Blatt fasst das Ergebnis zusammen: „Unter Berücksichtigung vorgenannter Erwägungen ist abschließend zu konstatieren, dass eine vorbehaltlose Befürwortung des geplanten Projektes seitens der Stadtverwaltung derzeit nicht gegeben ist.“
Timm Mathis ergänzt: „Es bedarf unter anderem der Ausarbeitung und Einhaltung eines Luftreinhalteplanes, sowie diverser Schutzpläne für die denkbaren Störfälle und eine generelle Gefahrenprognose und -analyse. Nur auf diesem Wege kann ein sowohl kurzfristiger, als auch mittel- und langfristiger Schutz, nicht nur der Bürgerinnen und Bürger der Mittelstadt Völklingen, sondern aller Betroffener gewährleistet werden.“
„Wir hoffen, dass die vorgebrachten Bedenken und Einwände bei der Entscheidung über die Genehmigung Berücksichtigung finden können.“, erklärt Christiane Blatt abschließend.
[1] Eintrag zu Buttersäure in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 06. August 2018