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Sicherheit im Straßenverkehr – jetzt an Reifenwechsel denken : Völklingen im Wandel
NachrichtenVölklingen

Sicherheit im Straßenverkehr – jetzt an Reifenwechsel denken

#Saarland. Von Oktober bis Ostern – so lautet die Faustregel für das Aufziehen der Winterreifen für Autofahrerinnen und Autofahrer (O bis O–Regel).



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Verkehrsministerin Anke Rehlinger erinnert daran, mit Beginn der kalten Jahreszeit an den Reifenwechsel zu denken.

„Im Winter müssen wir besonders verantwortungsbewusst im Straßenverkehr unterwegs sein. Wegen ihrer besonderen Fahreigenschaften tragen Winterreifen dazu bei, nicht nur uns, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Den Reifenwechsel sollte man nicht zu lange anstehen lassen. Jeder kennt die Gefahren eines plötzlichen Wintereinbruchs – daher gibt es auch die situative Winterreifenpflicht“, so Rehlinger. „Mit der O bis O–Regel ist man daher auf der sicheren Seite und vor unangenehmen Überraschungen geschützt.“

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, muss sein Kraftfahrzeug mit Winterreifen ausstatten. Seit 2018 gibt es einige rechtliche Neuerungen bei Autoreifen: Als Winterreifen gelten nur noch solche Reifen, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind.

Das Alpine-Symbol - ab 1. Januar gekaufte Winterreifen müssen dieses Symboltragen um zulässig zu sein. (Grafik: gemeinfrei)
Das Alpine-Symbol (Grafik: gemeinfrei)

Reifen mit der bisherigen M+S-Kennung erfüllen die Kriterien eines Winterreifens nicht mehr. Wurden sie vor dem 31.12.2017 gekauft, so dürfen sie allerdings noch während der Übergangsfrist bis zum 30.9.2024 gefahren werden. Wie bei Sommerreifen gilt die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Experten raten aber bereits bei 4 mm zum Reifentausch.

Ausgenommen von der situativen Winterreifenpflicht sind neben Spezialfahrzeugen auch einspurige Fahrzeuge wie z. B. Krafträder, denn für sie bietet der Handel keine Winterreifen an. Fahrer dieser Fahrzeuge sind jedoch dazu verpflichtet zu prüfen, ob die Fahrt auch bei widrigen Wetterverhältnissen unvermeidbar ist oder das Ziel auch mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt werden kann.

Bei Missachtung der Winterreifenpflicht drohen neben empfindlichen Bußgeldern im Falle eines Verkehrsunfalles auch versicherungsrechtliche Probleme. PM Land

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