Schutz vor Corona auch für die Kleinen
Landesweite Lollitests in den Kindertageseinrichtungen mit positiven Testungen unter einem Prozent
#Saarland. Seit November besteht für die Kitakinder im Saarland in allen Einrichtungen das Angebot, mittels einfach anzuwendenden Lollitests auf eine mögliche Infektion mit dem Corona Virus getestet zu werden. Bis heute hat das Landesjugendamt bei ca. 225.000 durchgeführten Testungen mittels Lollitests in den Kinderbetreuungseinrichtungen 355 positive Testungen zurückgemeldet bekommen. Das ergibt eine Positivquote bei den in Kindertageseinrichtungen zur Anwendung gebrachten Lollitests von unter 1 %.
Sozialministerin Monika Bachmann: „Das ist ein guter Wert, denn obwohl uns gerade in der Anfangszeit viele Meldungen über falsch-positive Tests erreicht haben, ist die Infektionslage in den saarländischen Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege noch gemäßigt, wie die aktuellen Zahlen belegen: derzeit sind nur 2 von 492 Einrichtungen landesweit komplett geschlossen und in 3 Einrichtungen gibt es Teilschließungen. 89 Mitarbeitende und 113 Kinder sind infiziert, 91 Mitarbeitende und 757 Kinder sind von Quarantänemaßnahmen betroffen. Das landesweite Testregime in den Kitas und der Kindertagespflege trägt zum Erhalt des Bildungs- und Betreuungsangebotes für unsere Kinder entscheidend bei. Die Praxisrückmeldungen bestätigten zudem, dass die Lollitests sehr einfach hand- und umsetzbar sind“, so die Ministerin weiter. „In sehr vielen Einrichtungen werde die Testung spielerisch in den pädagogischen Tagesablauf integriert und findet in verschiedenen Formen wie z.B. in der Bringsituation, beim sogenannten „Morgenkreis“ oder auch in kleinen Gruppen statt. Nur wenige Kinder benötigten bei der Durchführung eine Unterstützung. Viele Kinder führen diesen Test mittlerweile selbständig und sehr routiniert durch.“
Mit Einführung des landesweiten Testangebotes müssen sich beim Vorliegen eines positiven Covid-19-Falles nicht mehr zwingend die gesamte Gruppe oder auch die gesamte Einrichtung in Quarantäne begeben, sondern nur die positiv getestete Person unterliegt grundsätzlich einer Quarantänepflicht.
Sozialministerin Monika Bachmann appelliert an alle Eltern, dieses Testangebot für Ihre Kinder zu nutzen. „Mit der Zustimmung zur Testung Ihres Kindes leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung des Infektionsgeschehen in der Kindertagesbetreuung vor Ort und tragen Ihren persönlichen Anteil zur Eindämmung der aktuellen Pandemielage bei.“ PM land