Rosseltalbrücke: Landesbetrieb wird LKW-Überholverbot und Mindestabstand anordnen
#Völklingen-#Wehrden. Der Landesbetrieb für Straßenbau(LfS) hat eine Anfrage der Stadtverwaltung Völklingen hinsichtlich der Rosseltalbrücke in Völklingen beantwortet. Wie der Landesbetrieb für Straßenbau und deren Direktor Michael Hoppstädter in dem Schreiben an Oberbürgermeister Klaus Lorig mitteilt, sei bei der Rosselbrücke nicht mit ähnlichen Maßnahmen wie bei der Talbrücke Fechingen zu rechnen.

Die letzte Überprüfung habe im Jahr 2013 stattgefunden, teilt das LFS mit. Dabei habe es sich um die turnusgemäße Hauptprüfung gehandelt. Eine statische Überprüfung sei erfolgt anhand der sogenannten Nachrechnungsrichtlinie des Bundes. Diese regelt, wie alte Brücken hinsichtlich der Statik nachgerechnet werden.
Wörtlich heißt es nun in dem Schreiben: “Im Ergebnis konnte das Bauwerk im Rahmen der Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie erfolgreich nachgewiesen werden. Die Einstufung erfolgte… in die Nachweisklasse C.“ Für diesen Fall sehe die Nachrechnungsrichtlinie verkehrliche Kompensationsmaßnahmen vor. Diese sind die Anordnung eines LKW-Überholverbots und ein LKW-Mindestabstands von 50 Metern. Die Maßnahmen werden, so der LfS, zeitnah umgesetzt.
Weiterhin sieht die Richtlinie im vorliegenden Fall eine „vorläufig eingeschränkte Nutzungsdauer von 20 Jahren vor“. Der LfS werde, so heißt es abschließend, unter Beachtung der Nutzungsdauer die Planung eines Ersatzneubaus rechtzeitig angehen.