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Pläne für Biomassenzentrum in Velsen: Blatt sieht offene Fragen : Völklingen im Wandel
NachrichtenVölklingen

Pläne für Biomassenzentrum in Velsen: Blatt sieht offene Fragen

#Völklingen/#Velsen. Mit kritischen Einwänden hat sich Oberbürgermeisterin Christiane Blatt zu Plänen für ein Biomassen-Zentrum in Velsen zu Wort gemeldet. Nach gescheiterten Planungen in Ensdorf will der Entsorgungsverband Saarland(EVS) dieses Zentrum nun nämlich in Velsen realisieren.
„Für mich kommt diese Entscheidung völlig überraschend“, erklärte die Völklinger Oberbürgermeisterin. „Grundsätzlich hätte ich mir frühzeitig eine Einbeziehung der Anrainerkommunen von Seiten des EVS gewünscht – und keine Entscheidungen über die Köpfe der Stadtverwaltungen in dieser Region hinweg“, erklärte Blatt einen Tag nach Bekanntwerden der Planungen für den Standort bei der Abfallverwertungsanlage in Velsen.



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Sie stelle sehr in Frage, sagte die Völklinger Verwaltungschefin, ob das bestehende Straßennetz den LKW-Verkehr vom ehemaligen Kokereigelände (Logistikzentrum), dem SLR II-Gelände in Zukunft wird aufnehmen können. Schließlich sei nach diesen neuerlichen Planungen zusätzlich mit Biomüllfahrzeugen aus dem gesamten Saarland zu rechnen, wass eine zusätzliche(!) erhebliche Belastung darstelle.

Blatt erinnerte in diesem Zusammenhang auch an den dringend notwendigen Umbau des Knotenpunkt Stangenmühle und den ausstehenden Neubau der Luisenthaler Brücke. Auch erinnerte sie an die laufende Erschließung von Gewerbegebieten durch die Stadt Völklingen, die durch die neue Ansiedlung erheblich beeinträchtigt werden könnten.

Außerdem sehe die Stadt Völklingen erhebliche Auswirkungen auf die Ortsdurchfahrten Wehrden, Geislautern und Ludweiler zukommen, erklärte Christiane Blatt.

Die Stadt Völklingen hatte von der Standortwahl für das BMZ aus den Medien erfahren und war vorab nicht in Kenntnis gesetzt worden. Die Oberbürgermeisterin fordert den EVS auf, den Völklinger Stadtrat über das Konzept und die Auswirkungen eines Biomassenzentrums in Velsen zu informieren. Das Land als Straßenbaulastträger und Genehmigungsbehörde müsse zudem sicherstellen, dass die Belange der Bevölkerung und die gewerbliche Entwicklung durch das geplante BMZ nicht beeinträchtigt werden.

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