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Ordnung und Sauberkeit in Völklingen: Stadt ist nicht für alle (Müll-)Aufgaben verantwortlich! : Völklingen im Wandel
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Ordnung und Sauberkeit in Völklingen: Stadt ist nicht für alle (Müll-)Aufgaben verantwortlich!

#Völklingen. Ordnung und Sauberkeit in der Stadt ist das Bedürfnis eines jeden Bewohners. Es ist ärgerlich, wenn an der ein oder anderen Stelle dennoch der Müll einfach liegen bleibt – doch wer muss sich im Falle eines Falles darum kümmern? Wir haben nachgefragt!

Grundsätzlich gilt vorweg folgende Aussage natürlich immer:
„Für Sauberkeit der Stadt im weiteren Sinne sind die Bewohner, Besucher und die Stadtreinigung für die städtischen Flächen verantwortlich.“, so sagt es auch der Sprecher der Stadt Völklingen Uwe Grieger.

Die Frage der Sauberkeit der Stadt betrifft den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamts als Gefahrenabwehrbehörde (Ortspolizeibehörde) erst dann, wenn polizeiwidrige, verkehrswidrige oder  sonstige rechtswidrige Zustände festgestellt werden. Bei „einfachem“ Schmutz in der Stadt – sei es auf privatem oder städtischen Gelände – ist diese Eingriffsschwelle noch nicht erreicht.

Müllablagerungen mitten in der Poststraße, "gekrönt" von einem Hundehaufen (Foto: Hell)
Müllablagerungen mitten in der Poststraße, „gekrönt“ von einem Hundehaufen (Archivfoto: Hell)

Besteht der Schmutz in illegal abgelagerten Abfall, liegt ein Gesetzesverstoß und ein polizeiwidriger Zustand vor.  Allerdings lässt sich bei weggeworfenem Kleinmüll wie Verpackungen und Zigarettenkippen nur in den wenigsten Fällen ein sogenannter Störer ermitteln, gegen den das Ordnungsamt vorgehen könnte. Denn das Ordnungsamt macht nicht selbst sauber, sondern ermittelt Fälle von rechtlich relevanter Unsauberkeit und kann dann in zweifacher Weise reagieren:

  1. Verfolgung des Täters einer Abfall-Ordnungswidrigkeit durch Verhängung eines Verwarn- oder Bußgelds
  2. Veranlassung der Beseitigung illegalen Abfalls durch verwaltungsrechtliche Bescheide an
    –  den Handlungsstörer  oder
    –  den Zustandsstörer, der z.B als Grundstücksbesitzer den Abfall gar nicht selbst verursacht hat, sowie anschließende Vollstreckung durch Zwangsgeld oder Ersatzvornahme.

Zur Anwendung kommen das Ordnungswidrigkeitgesetz, das  Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Saarländische Abfallwirtschaftgesetz und das Saarländische Polizeigesetz.

Müll in Parkanlagen ist nur eines von vielen Problemen in Völklingen (Foto: Hell)
Müll in Parkanlagen: Wer den Verursacher bestrafen will, muss ihn auch zweifelsfrei finden. (Archivfoto: Hell)

Mit der Verfolgung von Abfall-Ordnungswidrigkeiten sind die beiden Sachbearbeiter der Ordnungswidrigkeitsbehörde nur zu einem geringen Anteil befasst, Arbeitsschwerpunkt der beiden Sachbearbeiter ist nach Auskunft des Pressesprechers die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Eine Sachbearbeiterin ist neben anderen vielfältigen Aufgaben mit ca 20% auch mit Abfall-Verwaltungsverfahren befasst.
Ein Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ist gezielt im Außendienst u.a. für Ermittlungen, Verwarnungen, Ordnungswidrigkeitsanzeigen und mündliche Verfügungen wegen illegaler Abfallablagerungen im Stadtgebiet zuständig.

Die übrigen 8 Mitarbeiter des KOD ermitteln während ihrer Verkehrskontrollen beiläufig auch wegen illegaler Abfallablagerungen, auf die sie bei ihren Rundgängen durch die Stadt der Stadt und Stadtteile stoßen.

Leider kann allerdings in den wenigsten Fällen der Verursacher ermittelt werden. Dies betrifft insbesondere Abfall auf öffentlich zugänglichen Grundstücken wie Straßen, Gehwegen, Baumscheiben, Grünflächen, Parkanlagen, Wald und Flur. Gibt es keine Hinweise auf den Verursacher, melden die KOD-Mitarbeiter den illegalen Müll sofort dem Städtischen Reinigungbetrieb, der den Abfall dann  einsammelt, abtransportiert und entsorgt, was erhebliche Kosten für den Steuerzahler verursacht.

Nur im Staatsforst ist der Landesbetrieb Saarforst als Forstbehörde für Sammeln und Entsorgen dort illegal abgelagerten Abfalls verantwortlich.

Völklingen im Wandel bedankt sich für die Auskunft bei der Stadt Völklingen.

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