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Neues Polizeigesetz zur Datenverarbeitung auf den Weg gebracht – weitere Verstärkungen für die saarländische Polizei : Völklingen im Wandel
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Neues Polizeigesetz zur Datenverarbeitung auf den Weg gebracht – weitere Verstärkungen für die saarländische Polizei

#Saarland. Innenminister Klaus Bouillon: „Ich bin sehr froh, dass die beiden Regierungspartner das Gesetzesvorhaben mittragen. Das neue Gesetz bedeutet eine wesentliche Verbesserung für die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten und gewährleistet somit auch mehr Sicherheit für unsere Bevölkerung.“



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Das neue Polizeigesetz wird nach der externen Anhörung (Stellungnahmen sind bis Ende Oktober möglich) zeitnah erneut im Ministerrat behandelt, mit dem Ziel der Einbringung in den Landtag. Innenminister Klaus Bouillon: „Ich gehe aufgrund des guten Einvernehmens bei den Regierungspartnern von einem zügigen weiteren Gesetzgebungsverlauf aus.“

Es ergeben sich folgende wesentliche Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung der polizeilichen Datenverarbeitung im Saarland:

Umsetzung Koalitionsvertrag

Ø  Ausweitung des Einsatzspektrums für die polizeiliche Videoüberwachung

  • Die polizeiliche Videoüberwachung kann künftig auch bei Ansammlungen und Veranstaltungen stattfinden, wenn durch diese Veranstaltungen erfahrungsgemäß größere Gefahren ausgehen oder diese Veranstaltungen von terroristischen Gefahren bedroht sind.
  • Die polizeiliche Videoüberwachung wird ebenfalls an sog. Kriminalitätsbrennpunkten ermöglicht, ohne dass es eines bestimmten konkreten Anlasses bedarf.

Ø  Neuregelung der automatisierten Kennzeichenerfassung

  • In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird eine verfassungskonforme Regelung zum automatisierten Abgleich von Fahrzeugkennzeichen mit den Fahndungsdaten des Bundeskriminalamts ermöglicht. Damit können z.B. Kfz-Diebstähle besser aufgeklärt oder auch zur Fahndung ausgeschriebene Kfz von Straftätern ermittelt werden.

Ø  Einführung der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ)

  • Die Neuregelung ermöglicht den Eingriff in Telekommunikationssysteme, um der Vollzugspolizei die präventive unverschlüsselte Überwachung der von Gefährdern oder Straftätern benutzten verschlüsselten Telefonaten oder E-Mail-Verbindungen zu ermöglichen.

Ø  Einführung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektr. Fußfessel“) für Gefährder

  • Die sog. elektronische Fußfessel, die bisher nach Strafrecht nur bei entlassenen, ehemals sicherungsverwahrten Sexualstraftätern möglich war, wird nun zur Gefahrenabwehr auf die Überwachung von terroristischen Gefährdern ausgedehnt. Solche Gefährder können auch mit Kontakt-, Aufenthaltsverboten oder Aufenthaltsgeboten belegt werden; hierzu wurde § 12 des bisherigen Polizeigesetzes erweitert. Auch für diese Fälle dient die elektronische Fußfessel der Überwachung dieser Auflagen.

Ø  Weiterentwicklung des Anwendungsbereichs der Body-Cams zum Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten

  • Entsprechend den Forderungen der vollzugspolizeilichen Praxis und der Polizei-Gewerkschaften soll der Einsatz von Body-Cams in Wohnungen verfassungskonform ermöglicht werden, um Polizeibeamtinnen und –beamte insbesondere beim Einschreiten in Fällen häuslicher Gewalt besser schützen zu können. Der Einsatz muss dabei zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib und Leben erforderlich sein.

Weitere Befugnisse:

Ø  Befugnis zur Erhebung von Telekommunikationsdaten von Anbietern der Telemedien

  • Hier soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden, um präventiv Nutzerinnen und Nutzer von Internetseiten (z.B. Kinderpornografie) besser identifizieren zu können.

Ø  Befugnis zum Einsatz sog. Jammer

  • Jammer sind Störsender für Handys und sollen z.B. verhindern, dass Bomben mittels Handy-Anruf ferngezündet werden können.

Die datenschutzrechtliche Gesamtkonzeption sieht folgende Änderungen vor:

Ø  Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie für Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden in insgesamt 65 Paragrafen

Ø  Eine Überfrachtung des bisherigen Polizeigesetzes mit diesen neuen Regelungen wird vermieden: Die Datenverarbeitungsregelungen erfolgen aus einem Guss.

  • Das bisherige Saarländische Polizeigesetz (SPolG) beschränkt sich auf grundlegende polizeiliche Eingriffsbefugnisse (sog. Standardmaßnahmen wie Durchsuchung, Platzverweis, Sicherstellung, Zwangsmaßnahmen, Schusswaffengebrauch) sowie organisations- und haftungsrechtliche Fragestellungen.
  • Das neue Datenverarbeitungsgesetz für die Polizei umfasst im Wesentlichen die umfangreichen Vorgaben der EU-Richtlinie, setzt das BKA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts um und beinhaltet sämtliche weiteren Bestimmungen, die die polizeiliche Datenverarbeitung erforderlich sind.

Ø  Das neue Datenverarbeitungsgesetz für die Polizei stellt weiterhin die Datensicherheit in Polizeibereich sicher und ermöglicht den Informationsfluss zwischen Polizeibehörden sowohl national als auch mit denen der EU-Partnerstaaten zu harmonisieren – ein Vorhaben, das während des IMK-Vorsitzes des Saarlandes in der sog. Saarbrücker Erklärung auf den Weg gebracht wurde.

Ø  Das neue kompakte Polizei-Datenverarbeitungsgesetz ermöglicht eine zielgenaue und umfassende Schulung der Polizeibeamtinnen und –beamten, um diese mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und die Anwendung der Regelungen zu erleichtern.

Innenminister Bouillon: „Mit diesem Gesetz heben wir die Polizeiarbeit auf ein neues, modernes Level und machen die Kriminalitätsbekämpfung noch effektiver. Es ist eine Bestätigung für unsere jahrelangen Bemühungen, dass auch Ziele der Saarbrücker Erklärung jetzt verwirklicht werden.“

Des Weiteren ist es Innenminister Klaus Bouillon nach Einigung mit dem Finanzministerium gelungen, Anfang 2020 weitere 20 Tarifbeschäftigte (Ermittlungshelfer und IT-Spezialisten) bei der saarländischen Polizei im Rahmen befristeter Verträge einstellen zu können. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über eigene Mittel des Innenministeriums.

Minister Klaus Bouillon: „Dies ist nach der Zusage, in den kommenden drei Jahren über die bisherige Planung hinaus 100 zusätzliche  Kommissaranwärterinnen und -anwärter einzustellen, eine weitere wichtige und schnelle Maßnahme zur Entspannung der Personalsituation bei der saarländischen Polizei.“

PM Land

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