Anzeigen: Petra WesterkampLitzenburger Malerbetrieb
Neue Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit : Völklingen im Wandel
Nachrichten

Neue Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Mehr Geld für Freizeiten – Richtlinien gedruckt und online ab sofort erhältlich

#Saarland. Der Regionalverband Saarbrücken hat seine Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit überarbeitet. Diese regeln die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger, Verbände, Vereine und Organisationen. Die Regionalversammlung hatte sie in seiner jüngsten Sitzung zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.

Mit diesen neuen Richtlinien wird eine Anpassung der Fördersätze an veränderte Bedarfe und Kostensteigerungen der letzten Jahre vorgenommen. So wird der Zuschuss für Kinder- und Jugendfreizeiten von drei auf fünf Euro pro Tag und Teilnehmer erhöht. Außerdem steigen die Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen sowie Material- und Betriebskosten bei Jugendeinrichtungen. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes umgesetzt, indem so genannte Trägervereinbarungen verbindlich als Fördervoraussetzung eingeführt werden.

Wie Regionalverbandsdirektor Peter Gillo sagte, sei im Ballungsraum Regionalverband Saarbrücken, wo jedes vierte Kind von Armut betroffen ist, eine präventive Jugendarbeit besonders wichtig. Hierdurch würden wichtige Alltagskompetenzen vermittelt, die ein selbstständiges und gelingendes Aufwachsen ermöglichen: „Viele engagierte und aktive freie Träger, Verbände, Vereine und Organisationen tragen mit ihren Angeboten an Kinder und Jugendliche zu einer funktionierenden Jugendarbeit im Regionalverband bei. Zahlreiche Aktionen und Freizeiten wären ohne eine finanzielle Unterstützung jedoch gar nicht durchführbar. Deshalb hilft der Regionalverband unter gewissen Voraussetzungen dabei, diese Angebote zu finanzieren.“

Die Richtlinien hat das Jugendamt des Regionalverbandes gemeinsam mit dem Landesjugendring sowie Vertretern der freien Träger, der Jugendverbände, der Wohlfahrtsverbände und der Kirche entwickelt.

Die Broschüre mit den Richtlinien kann als Druckexemplar kostenlos unter Jugendamt-jugendarbeit@rvsbr.de angefordert oder im Internet unter www.regionalverband-saarbruecken.de heruntergeladen werden.

Weitere Infos zu den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit:

0681 506-5157

Direktlink zur PDF-Datei mit den Förder-Richtlinien: http://www.regionalverband-saarbruecken.de/fileadmin/RVSBR/Jugend/Richtlinienfoerderung/Richtlinien_Jugendarbeit.pdf


Quelle: Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung des Regionalverband Saarbrücken.

Bleiben Sie informiert!

Tragen Sie sich einfach für unser tägliches Nachrichten-Update ein und verpassen Sie nichts! Kostenlos und unverbindlich - Einfach per Mail!

Wir senden keinen Spam! Unser Newsletter kann Werbung enthalten!
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner