Neue Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Mehr Geld für Freizeiten – Richtlinien gedruckt und online ab sofort erhältlich
#Saarland. Der Regionalverband Saarbrücken hat seine Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit überarbeitet. Diese regeln die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger, Verbände, Vereine und Organisationen. Die Regionalversammlung hatte sie in seiner jüngsten Sitzung zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.
Mit diesen neuen Richtlinien wird eine Anpassung der Fördersätze an veränderte Bedarfe und Kostensteigerungen der letzten Jahre vorgenommen. So wird der Zuschuss für Kinder- und Jugendfreizeiten von drei auf fünf Euro pro Tag und Teilnehmer erhöht. Außerdem steigen die Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen sowie Material- und Betriebskosten bei Jugendeinrichtungen. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes umgesetzt, indem so genannte Trägervereinbarungen verbindlich als Fördervoraussetzung eingeführt werden.
Wie Regionalverbandsdirektor Peter Gillo sagte, sei im Ballungsraum Regionalverband Saarbrücken, wo jedes vierte Kind von Armut betroffen ist, eine präventive Jugendarbeit besonders wichtig. Hierdurch würden wichtige Alltagskompetenzen vermittelt, die ein selbstständiges und gelingendes Aufwachsen ermöglichen: „Viele engagierte und aktive freie Träger, Verbände, Vereine und Organisationen tragen mit ihren Angeboten an Kinder und Jugendliche zu einer funktionierenden Jugendarbeit im Regionalverband bei. Zahlreiche Aktionen und Freizeiten wären ohne eine finanzielle Unterstützung jedoch gar nicht durchführbar. Deshalb hilft der Regionalverband unter gewissen Voraussetzungen dabei, diese Angebote zu finanzieren.“
Die Richtlinien hat das Jugendamt des Regionalverbandes gemeinsam mit dem Landesjugendring sowie Vertretern der freien Träger, der Jugendverbände, der Wohlfahrtsverbände und der Kirche entwickelt.
Die Broschüre mit den Richtlinien kann als Druckexemplar kostenlos unter Jugendamt-jugendarbeit@rvsbr.de angefordert oder im Internet unter www.regionalverband-saarbruecken.de heruntergeladen werden.
Weitere Infos zu den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit:
0681 506-5157
Direktlink zur PDF-Datei mit den Förder-Richtlinien: http://www.regionalverband-saarbruecken.de/fileadmin/RVSBR/Jugend/Richtlinienfoerderung/Richtlinien_Jugendarbeit.pdf