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Keine Nachteile für Prüflinge zum Hauptschul- und Mittleren Bildungsabschluss : Völklingen im Wandel
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Keine Nachteile für Prüflinge zum Hauptschul- und Mittleren Bildungsabschluss

#Saarland. Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) stellt auch im Schuljahr 2020/21 sicher, dass alle Schüler*innen ihre Abschlüsse und Übergangsberechtigungen erwerben können.



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Deshalb wird es im Schuljahr 2020/21 für den Mittleren Bildungsabschlusses (MBA) und den Hauptschulabschluss (HSA) ein angepasstes Prüfungsverfahren geben, das auf die außergewöhnliche Situation Rücksicht nimmt und dazu beiträgt, dass den Schüler*innen aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation bei den Abschlussprüfungen kein Nachteil entsteht.

Die angepassten Regelungen gelten für die Schüler*innen der Klassenstufen 9 und 10 der Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und Gemeinschaftsschulen in Abendform, die den Hauptschulabschluss bzw. den Mittleren Bildungsabschluss oder den Übergang in die Klassenstufe 10 bzw. in die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe anstreben, die Schüler*innen an beruflichen Schulen in den Prüfungs- und Abschlussklassen der entsprechenden Bildungsgänge sowie die die angehenden Abiturient*innen der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (inklusive Schengen Lyzeum, Schulen in privater Trägerschaft, Abendgymnasium).

1. Mittlerer Bildungsabschluss und Hauptschulabschluss an den allgemeinbildenden Schulen (inklusive der Schulen in privater Trägerschaft, der Förderschulen, Gemeinschaftsschulen in Abendform)

Anstelle der schriftlichen zentralen Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (MBA) sowie Deutsch und Mathematik (HSA) werden schulzentrale Abschlussarbeiten nach einem vom MBK zentral vorgegebenen Zeitplan landesweit durchgeführt:

14.05.2021: Deutsch MBA/HSA
17.05.2021: Mathematik MBA/HSA
18.05.2021: Französisch MBA
19.05.2021: Englisch MBA
20.05.2021: Externe Biologie/Erdkunde MBA/HSA

Nach den Prüfungsarbeiten haben alle Schüler*innen die Möglichkeit, ihre Leistungen in bis zu drei Fächern in einer mündlichen Prüfung zu verbessern. Eine mündliche Pflichtprüfung ist nicht vorgesehen.

2. Erwerb der Berechtigungen des Mittleren Bildungsabschlusses sowie der Berechtigungen des Hauptschulabschlusses im Bereich der Beruflichen Schulen

Berufsfachschulen (Handelsschule, Gewerbeschule und Sozialpflegeschule): Anstelle der schriftlichen zentralen Abschlussprüfungen in den Berufsfachschulen wird es in jedem der jeweiligen Prüfungsfächer eine zentrale Prüfungsarbeit geben.

Ausbildungsvorbereitung (AV) und Werkstatt-Schule: Für den Hauptschulabschluss im Bereich der berufsvorbereitenden Schulformen „Ausbildungsvorbereitung“ und „Werkstatt-Schule“ sind die Fächer Deutsch und Mathematik schriftliche Prüfungsfächer. Mündlich wird die berufliche Grundkompetenz geprüft. Anstelle der schriftlichen zentralen Abschlussprüfungen in Deutsch und Mathematik wird es in jedem dieser Fächer als alternatives Prüfungsformat eine schulzentrale Prüfungsarbeit geben. Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der veränderten Prüfung nicht die Berechtigungen des Hauptschulabschluss erreicht haben, wird die Möglichkeit eröffnet, ihre Leistungen in einer mündlichen Prüfung zu verbessern. PM land

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