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Kanalerneuerung in der Straße des 13. Januar: Bürgerversammlung am 18.  Februar : Völklingen im Wandel
Nachrichten

Kanalerneuerung in der Straße des 13. Januar: Bürgerversammlung am 18.  Februar

#Völklingen. Bei einer Bürgerversammlung wird die Stadt Völklingen ausführlich über 
die geplante Kanalerneuerung in der Straße des 13. Januar im Stadtteil 
Luisenthal informieren.
Die Bürgerversammlung findet am Dienstag, dem 
18. Februar, im Feuerwehrgerätehaus in der Jahnstraße 2 ab 17 Uhr statt. 
Vertreter der Stadt Völklingen und der bauausführenden Firma werden den 
Bürgern Rede und Antwort stehen.



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Voraussichtlich noch im Februar wird die Fa. Geimer GmbH aus Saarlouis 
mit den Arbeiten beginnen. Bei der Baumaßnahme wird der vorhandene Kanal 
zwischen der „Bahnhofstraße“ und der „Parkstraße“ erneuert. Die 
Kanalverlegung erfolgt im Bereich des Gehweges und des Parkstreifens vor 
den Anwesen Haus Nr. 243 bis Haus Nr. 267. Da die Neuverlegung des 
Kanals überwiegend im Gehweg und Parkstreifen erfolgt, ist dieser 
Bereich während der Baumaßnahme zeitweise für Fußgänger und Parken 
gesperrt. Für die Durchführung der gesamten Baumaßnahme sind vier Monate 
vorgesehen.

Im Zuge der Kanalbaumaßnahme am Städtischen Kanal (Sammelleitung) wird 
auch die Verbindungsstelle zur Grundstücksanschlussleitung angepasst. 
Die Kosten der Erneuerung bis zu diesem Punkt trägt die Stadt als 
abwasserbeseitigungspflichtiger Träger der Kanalbaulast.

Aufgrund des Alters und Zustandes des Städtischen Kanals ist damit zu 
rechnen, dass auch die abzweigenden Grundstücksanschlussleitungen 
erneuerungsbedürftig sind. Falls dies durch die Feststellungen an der 
Baustelle vor Ort bestätigt wird, wird die Stadt auch die Erneuerung 
dieser Grundstücksanschlussleitungen in Auftrag geben. Die dadurch 
anfallenden Kosten sind gemäß § 11 Abs. 3 der Abwassersatzung vom 
jeweiligen Eigentümer zu tragen und werden gegebenenfalls. durch einen 
Kostenerstattungsbescheid geltend gemacht.

Aus den gleichen Gründen kann sich ergeben, dass auch die ab 
Prüfschacht/Grundstücksgrenze weiterführende Hausanschlussleitung 
erneuerungsbedürftig ist. Für die Funktionstüchtigkeit dieser 
Hausanschlussleitung ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Es 
kann sich empfehlen, dass er für die Erneuerung/Reparatur dieser 
Hausanschlussleitung dem Unternehmer der Stadt einen eigenen Auftrag zu 
dem in der Ausschreibung festgestellten Preis erteilt. Der Eigentümer 
kann aber auch einen anderen Unternehmer beauftragen oder die 
Hausanschlussleitung selbst erneuern/reparieren.

Alle betroffenen Anliegern wird noch ein ausführliches 
Informationsschreiben zugehen. Bei eventuellen Rückfragen stehen als 
Ansprechpartner zur Verfügung:

Herr Ritsch, Fa. Geimer: Tel: 06831/988820 oder Mobil 0178/3988831
Herr Trenz, Stadt Völklingen: Tel: 06898/13-2545 oder Mobil 0172/6794264

Hinsichtlich der in Verbindung mit der Baumaßnahme auftretenden 
Beeinträchtigungen und Belästigungen bittet die Stadt Völklingen vorab 
alle Betroffenen um ihr Verständnis.

(PM Stadt Völklingen)

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