Kanalerneuerung in der Straße des 13. Januar: Bürgerversammlung am 18. Februar
#Völklingen. Bei einer Bürgerversammlung wird die Stadt Völklingen ausführlich über
die geplante Kanalerneuerung in der Straße des 13. Januar im Stadtteil
Luisenthal informieren.
Die Bürgerversammlung findet am Dienstag, dem
18. Februar, im Feuerwehrgerätehaus in der Jahnstraße 2 ab 17 Uhr statt.
Vertreter der Stadt Völklingen und der bauausführenden Firma werden den
Bürgern Rede und Antwort stehen.
Voraussichtlich noch im Februar wird die Fa. Geimer GmbH aus Saarlouis
mit den Arbeiten beginnen. Bei der Baumaßnahme wird der vorhandene Kanal
zwischen der „Bahnhofstraße“ und der „Parkstraße“ erneuert. Die
Kanalverlegung erfolgt im Bereich des Gehweges und des Parkstreifens vor
den Anwesen Haus Nr. 243 bis Haus Nr. 267. Da die Neuverlegung des
Kanals überwiegend im Gehweg und Parkstreifen erfolgt, ist dieser
Bereich während der Baumaßnahme zeitweise für Fußgänger und Parken
gesperrt. Für die Durchführung der gesamten Baumaßnahme sind vier Monate
vorgesehen.
Im Zuge der Kanalbaumaßnahme am Städtischen Kanal (Sammelleitung) wird
auch die Verbindungsstelle zur Grundstücksanschlussleitung angepasst.
Die Kosten der Erneuerung bis zu diesem Punkt trägt die Stadt als
abwasserbeseitigungspflichtiger Träger der Kanalbaulast.
Aufgrund des Alters und Zustandes des Städtischen Kanals ist damit zu
rechnen, dass auch die abzweigenden Grundstücksanschlussleitungen
erneuerungsbedürftig sind. Falls dies durch die Feststellungen an der
Baustelle vor Ort bestätigt wird, wird die Stadt auch die Erneuerung
dieser Grundstücksanschlussleitungen in Auftrag geben. Die dadurch
anfallenden Kosten sind gemäß § 11 Abs. 3 der Abwassersatzung vom
jeweiligen Eigentümer zu tragen und werden gegebenenfalls. durch einen
Kostenerstattungsbescheid geltend gemacht.
Aus den gleichen Gründen kann sich ergeben, dass auch die ab
Prüfschacht/Grundstücksgrenze weiterführende Hausanschlussleitung
erneuerungsbedürftig ist. Für die Funktionstüchtigkeit dieser
Hausanschlussleitung ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Es
kann sich empfehlen, dass er für die Erneuerung/Reparatur dieser
Hausanschlussleitung dem Unternehmer der Stadt einen eigenen Auftrag zu
dem in der Ausschreibung festgestellten Preis erteilt. Der Eigentümer
kann aber auch einen anderen Unternehmer beauftragen oder die
Hausanschlussleitung selbst erneuern/reparieren.
Alle betroffenen Anliegern wird noch ein ausführliches
Informationsschreiben zugehen. Bei eventuellen Rückfragen stehen als
Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Ritsch, Fa. Geimer: Tel: 06831/988820 oder Mobil 0178/3988831
Herr Trenz, Stadt Völklingen: Tel: 06898/13-2545 oder Mobil 0172/6794264
Hinsichtlich der in Verbindung mit der Baumaßnahme auftretenden
Beeinträchtigungen und Belästigungen bittet die Stadt Völklingen vorab
alle Betroffenen um ihr Verständnis.
(PM Stadt Völklingen)