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Die Risikolebensversicherung: Sicherheit für die Angehörigen : Völklingen im Wandel
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Die Risikolebensversicherung: Sicherheit für die Angehörigen

#Saarland. Die Risikolebensversicherung dient dazu, die engsten Angehörigen im Todesfall finanziell abzusichern. Der Abschluss ist daher in erster Linie für Alleinerziehende und junge Familien zu empfehlen. Gerade wenn die Kinder noch klein sind und der verstorbene Elternteil Hauptversorger war, kann sein Tod die Hinterbliebenen in massive finanzielle Not bringen.



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Der Schutz

Eine Risikolebensversicherung schützt vor einer solchen Bedrängnis. Sie ist jedoch keine kapitalbildende Lebensversicherung, denn sie wird nur im Todesfall ausgezahlt. Trotzdem darf sie außer zur Absicherung der Hinterbliebenen auch zur Immobilienfinanzierung verwendet werden: Die Angehörigen können damit beispielsweise den Kredit für ein Haus tilgen, damit die Lebensgrundlage erhalten bleibt. Darüber hinaus dient die Police den Banken im Todesfall als Sicherheit für Kredite.

Welche Kreditsumme ist ideal?

Im Rahmen ihrer Police empfehlen bekannte Anbieter wie die CosmosDirekt als Versicherungssumme das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahresgehalts. Die genaue Summe hängt aber letztlich von den individuellen Lebensumständen ab. Als Faustregel gilt: bei einem kinderlosen Paar ein bis zwei Jahresnettoeinkommen, bei einer Familie mit Kindern mindestens drei bis vier Jahresnettoeinkommen. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, die Restschuld der Immobilienfinanzierung oder des Autos zur Deckungssumme hinzuzurechnen. Eine höhere Summe ist zwar möglich, aber nicht zwingend notwendig, da die Risikolebensversicherung eine Übergangslösung darstellt, die den Hinterbliebenen einen Neuanfang ermöglichen soll.

Worauf ist beim Abschluss einer Risikolebensversicherung zu achten?

Genau wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherte im Rahmen des Vertragsabschlusses verschiedene Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Ein ärztlicher Check ist in der Regel zwar nicht notwendig, die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist aber vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Größe und Gewicht, aber auch die Auskunft, ob gefährliche Hobbys oder Sportarten ausgeübt werden. Eine große Rolle spielt auch die Frage nach den Rauchgewohnheiten. In den meisten Fällen zahlen Raucher einen höheren Beitrag als Nichtraucher, da das Risiko für bestimmte Erkrankungen bei ihnen höher ist. Falsche Angaben sollte der Versicherte auf keinen Fall machen: Sie können nämlich dazu führen, dass die Versicherung im Todesfall gar nicht oder nur eine Teilsumme zahlt. Weiterhin gibt es die Richtlinie, dass das Versicherungsunternehmen bei einem Suizid des Kunden innerhalb der ersten drei Vertragsjahre nicht zahlen muss.

Was hat sich bei den Tarifen in den letzten Jahren getan?

Frauen zahlten bis vor einigen Jahren für die Risikolebensversicherung meist etwas niedrigere Beiträge als Männer. Dies hat sich seit 2012 grundlegend geändert: Versicherungen dürfen für Männer und Frauen keine unterschiedlichen Tarife mehr anbieten, es gilt ein allgemeiner Unisex-Tarif. Zu beachten ist auch, dass die meisten Versicherungen es so handhaben, dass es keine Leistung nach Ablauf der Versicherungslaufzeit gibt. Die Leistungsdetails der Versicherungen unterscheiden sich stark. Manche Anbieter ermöglichen eine Laufzeitverlängerung ohne erneute Gesundheitsprüfung – eine Option, die sich für viele Versicherungsnehmer lohnt. Redaktionstipps

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