Aufenthaltsrechte von britischen Staatsangehörigen ab dem 01.01.2021
#Saarland. Britische Staatsangehörige benötigen ab dem 01. Januar 2021 für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht. Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die sich zum Stichtag 31.12.2020 bereits freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufgehalten haben, müssen nunmehr ihren Aufenthalt bis spätestens zum 30. Juni 2021 bei der Zentralen Ausländerbehörde des Saarlandes anzeigen.
Nach Eingang der Aufenthaltsanzeige wird die Ausländerbehörde eine Bescheinigung übersenden. Diese ist bis zur Entscheidung über die Ausstellung des „Aufenthaltsdokument – GB“ zum Nachweis des Aufenthaltsrechts gültig.
Britinnen und Briten, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland arbeiten oder sich als Selbständige niedergelassen haben, aber nicht wohnen (Grenzgängerin oder Grenzgänger), haben möglicherweise ebenfalls Rechte nach dem Austrittsabkommen erworben und müssen ein spezielles Dokument bei der Zentralen Ausländerbehörde des Saarlandes beantragen.
Die Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes hat für die Entgegennahme der Aufenthaltsanzeige und der Beantragung der „Grenzgängerkarte – GB“ ab dem 01. Januar 2021 eine Mail-Funktionsadresse brexit@lava.saarland.de eingerichtet.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, Bau und Heimat sind ebenfalls umfassende Informationen zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen eingestellt.
Deutsch: www.bmi.bund.de/brexit-info
Englisch: www.bmi.bund.de/brexit-info-en