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Stadtverwaltung interveniert wegen Ortsdurchfahrt Geislautern: Ministerium sieht keine Möglichkeit für Ortsumgehung : Völklingen im Wandel
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Stadtverwaltung interveniert wegen Ortsdurchfahrt Geislautern: Ministerium sieht keine Möglichkeit für Ortsumgehung

#Geislautern. Die Stadtverwaltung Völklingen hat eine Vielzahl von Bürgerbeschwerden hinsichtlich der Belastung  durch den Verkehr in der Ortsdurchfahrt Geislautern erhalten. In diesen Schreiben beschweren sich die Anwohner nicht nur über den Zustand der Straße, sondern auch darüber, dass die grundsätzliche Forderung nach einer Entlastung der Bürger durch den Verkehr mittels einer Umgehungsstraße  bisher keiner Lösung zugeführt werden konnte. Gemäß der veröffentlichten Verkehrsmengenkarte aus dem Jahr 2010 ist dieser Straßenabschnitt mit rund 16.500 Fahrzeugen am Tag einer der meistbefahrenen Landstraßen im Saarland.Die Bürgerbeschwerden waren für Oberbürgermeister Klaus Lorig  Anlass, in Schreiben sowohl an das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr als auch an den Landesbetrieb für Straßenbau auf die Anliegen der betroffenen Anwohner hinzuweisen.



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In dem Schreiben an den Landesbetrieb hatte Oberbürgermesiter Klaus Lorig geschrieben: „Ich bitte Sie daher nochmals persönlich darum, die Ortsdurchfahrt in Geislautern kurzfristig sanieren zu lassen. Da es hier auch Lärmemissionen zu beachten gilt, würden wir hier den Einbau von lärmoptimierten Asphalt bevorzugen.“

Ein verbindlicher Sanierungsbeginn für die L165 in der Ortsdurchfahrt Geislautern könne  derzeit „aufgrund der komplexen Zusammenhänge in der Bauprogrammgestaltung“ nicht genannt werden, heißt es nun in dem Antwortschreiben des Landesbetriebs für Straßenbau. Eingeräumt wird aber, dass der Streckenabschnitt  „auch im Focus des Landesbetriebes“ liege.

Zu dem Anliegen der Stadt Völklingen hinsichtlich eines lärmoptimierten Asphalts schreibt der Landesbetrieb nun: „Lärmoptimierte und lärmarme Asphalte gehören zu den nicht erprobten Bauweisen, das heißt die Anwendung erfolgt außerhalb der technischen Regelwerke und ist somit auch problematisch im Hinblick auf die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.“ Auch lägen, so der Landesbetrieb weiter, „hinsichtlich des akustischen und bautechnischen Langzeitverhaltens keine gesichterten Erkennisse vor“.

Zwar sei es das Ziel des Landesbetriebs, auch derartige nicht erprobte Bauweisen zur Ausführung zu bringen. Deshalb gäbe es seit dem Jahr 2010 auch „ausgesuchte Erprobungsstrecken“. Allerdings würden derzeit  in Kooperation mit dem „Bergischen Straßenlabor“ an der Bergischen Universität Wuppertal erst Voraussetzungen für die Anwendung lärmoptimierter beziehungsweise lärmarmer Asphaltbeläge erarbeitet. Die Anwendung beschränkle sich deshalb lediglich auf die zurzeit vorhandenen Probestrecken. Abschließend heißt es: „Im Zuge der jährlichen Bewertung und Priorisierung der Landstraßen werden wir auch die L165 in der Ortsdurchfahrt Geislautern einbeziehen.“ Unterzeichnet ist das Schreiben vom Direktor des Landesbetrieb für Straßenbau  Michael Hoppstädter.

Im Schreiben vom 25. Januar dieses Jahres hatte Oberbürgermeister Klaus Lorig  gleichzeitig beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr  beantragt, die L 165 als Ortsumgehung in der Ortslage Geislautern  in das Landesstraßenbauprogramm aufzunehmen.

In dem Antwortschreiben heißt es aber nun, dass die Möglichkeiten einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssituation „nur sehr begrenzt sind“. Dem Ministerium sei zwar bewusst, dass eine Ortsumgehung von Geislautern die Maßnahme „mit dem größen Optimierungspotential“ darstelle. Allerdings sei die Finanzierung „mit den begrenzten finanziellen Mitteln für den Straßenbau im Landeshaushalt nicht darstellbar“. Auch seien derzeit dafür die personellen Ressourcen  nicht vorhanden. Aus diesen Gründen sei auch eine Aufnahme in das Landestraßenbauprogramm nicht zweckmäßig“.

Ungeachtet dessen sei die Ortsumgehung Geislautern zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Saarland angemeldet worden, heißt es abschließend in dem Schreiben des Ministeriums. PM Stadt

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